Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine Klage des BUND Naturschutz in Bayern gegen den weiteren Betrieb des Atomforschungsreaktors FRM II in München Garching abgewiesen. Die IPPNW hatte die Klage unterstützt. Die IPPNW-Vorsitzende Dr. Angelika Claußen kommentiert das Urteil:
"Angesicht der weltweit wachsenden Atomgefahren ist das heutige Urteil aus München, mit dem der Weiterbetrieb des Forschungsreaktors Garching mit atomwaffenfähigem Uran-Brennstoff weiterhin erlaubt bleibt, unverständlich und ein völlig falsches Signal."
"Russisches Atomwaffenuran - zu Brennelementen verarbeitet bei Framatome in Frankreich - eingesetzt in einem Forschungsreaktor in Deutschland. Solche Kulissen öffnen Tür und Tor, dass auch andere Staaten sich bestärkt fühlen können, die Grenzen der vermeintlich zivilen Atomenergie immer mehr zu erweitern. Es wäre jetzt gut und wichtig, weitere Schritte zu prüfen, wie es zur Abrüstung in Garching kommen kann", so Claußen.
Weitere Informationen:
Klage abgewiesen – Revision nicht zugelassen: Forschungsreaktor Garching darf atomwaffenfähig weiter machen (UmweltFAIRaendern, 19. Juni 2024)
Kein weiterer Betrieb mit atomwaffenfähig angereichertem Uranbrennstoff! (IPPNW-Pressemitteilung vom 14. Juni 2024)
Kontakt:
Frederic Jage-Bowler, IPPNW-Presse, jagebowler[at]ippnw.de, 030 698074 15
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