Von Anika Limbach – aus: IPPNW-Forum 163

Exportstopp über den Rechtsweg?

Wie eine Klage belgische Alt-Reaktoren zum Stillstand bringen kann

09.09.2020 Manchmal scheint der Rechtsweg das letzte verbleibende Mittel zu sein, um politisch etwas zu bewegen. Zu einem ähnlichen Schluss gelangte ein Anti-Atomkraft-Bündnis aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, dem auch die IPPNW angehört. Stellvertretend für das Bündnis hat nun eine Privatperson aus Aachen am Dienstag, dem 11. August 2020 Klage gegen die aktuelle Ausfuhrgenehmigung für Brennelemente von Lingen zu den beiden Uralt-Reaktoren Doel 1 und 2 in Belgien eingereicht.

Seit über vier Jahren kämpfen die Initiativen und Vereine für einen vollständigen Ausstieg Deutschlands aus dem Atomgeschäft. Auf Demonstrationen, Mahnwachen und bei Gesprächen in Ministerien forderten sie immer wieder die Schließung der beiden weltweit agierenden Uranfabriken sowie einen sofortigen Exportstopp für nukleare Brennstoffe. Dass sich die Bundesrepublik offiziell zum „Atomausstieg“ bekennt und auf der anderen Seite die Urananreicherungsanlage in Gronau (NRW) und die Brennelementefabrik in Lingen (Niedersachsen) unbegrenzt weiter betreiben lässt, ist nicht nachvollziehbar. Viele Menschen empört besonders, dass die Atomfabriken ausgerechnet die gefährlichsten Reaktoren in Europa beliefern, deren Standorte sich nahe der deutschen Grenze befinden – so auch Doel 1 und 2.

Klar ist, im Falle einer Kernschmelze wären höchstwahrscheinlich große Teile der Bevölkerung in Deutschland vom radioktivem Fallout betroffen. Nach dem Atomgesetz jedoch dürfen nukleare Exportgüter zu einem derartigen Risiko gar nicht beitragen. Eine Ausfuhrgenehmigung für „Kernbrennstoffe“ darf nicht erteilt werden, wenn durch deren Verwendung die „innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ gefährdet werden könnte. So stellte es die Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm in einem Gutachten dar, das die IPPNW 2016 in Auftrag gegeben hatte. Wurden und werden also diese Brennstoff-Exporte vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) rechtswidrig genehmigt? Das in diesem Fall weisungsbefugte Bundesumweltministerium bestritt dies von Beginn an und sah sich offenbar doch im Zugzwang, denn es beauftragte ein aufwändiges – und schlussendlich wenig überzeugendes – Gegengutachten.

Währenddessen verlor der Brennelement-Hersteller Aufträge für Belgien, denn die hoch umstrittenen Rissereaktoren Tihange 2 und Doel 3 wurden zwar 2017 noch mit Brennelementen aus Lingen bestückt, doch irgendwann nicht mehr – die AKW-Betreiber hatten den Lieferanten gewechselt. Die Meiler Doel 1 und 2 dagegen sind abhängig von den speziellen Brennstäben, die nur in Lingen angefertigt werden, davon ist auszugehen.

Proteste, juristische Argumente und die wachsende Aufmerksamkeit der Medien schienen zeitweise die Politik in Bewegung zu bringen. Die Umweltminister der Länder forderten 2016 gemeinsam das baldige Ende der Urananreicherung und Brennelementfertigung, Linke und Grüne brachten das Thema im Bundestag zur Diskussion, bis schließlich sogar das Bundesumweltministerium mit einem Gutachten aufzeigte, dass eine Schließung der Atomfabriken bis 2022 sehr wohl rechtssicher möglich wäre.
Eine solche Schließung auch umzusetzen, ist innerhalb der großen Koalition jedoch undenkbar. Auch der letzte Vorstoß von Umweltministerin Svenja Schulze, ein teilweises Exportverbot für Brennelemente im Atomgesetz zu verankern, stieß beim Koalitionspartner auf Granit.

Das BMU hätte es in der Hand, die Brennstoff-Exporte zu unterbinden. Einerseits. Andererseits – so hört man hinter vorgehaltener Hand – steht Schulzes Ministerium unter dem Druck des politisch einflussreicheren Wirtschaftsministeriums, des Hauses Altmaier. Es ist eine verfahrene Situation, ein politisches Schachmatt.

Und so mag es nur auf den ersten Blick verwundern, dass das BMU – wenn man seine Aussagen richtig deutet – über die Klage gar nicht unglücklich ist. Im Gegenteil, scheinbar hofft man auf eine endgültige Klärung vor Gericht, also auf ein Präzedenz-Verfahren bis zur letzten Instanz.

Tatsächlich hat der Fall in mehrfacher Hinsicht Pilotcharakter: Zum ersten Mal überhaupt wird sich ein deutsches Gericht mit der Sicherheit eines ausländischen Atomkraftwerks im Zusammenhang mit dem Export deutscher Brennelemente befassen müssen. Dass die 45 Jahre alten Reaktoren marode sind, wird schnell zu erkennen sein – nicht nur wegen des brisanten, bis heute ungeklärten Störfalls in Doel 1 vor zwei Jahren, als durch ein Leck nahe des Reaktors etwa 6.000 Liter radioaktives Wasser aus dem Primärkreislauf entwichen. Zahlreiche, gravierende Sicherheitslücken sind systembedingt.

Wie der angesehene Nuklearexperte Prof. Manfred Mertins erläutert, gehören Doel 1 und 2 zu den Meilern, deren Sicherheitskonzept noch vor den Unfällen von Three Mile Island, Tschernobyl und Fukushima entstand. Bestimmte Unfallszenarien, die sich später als realistisch herausstellten, sind darin gar nicht einbezogen. So gibt es nur zwei Sicherheitsstränge – nicht drei, wie heutzutage erforderlich. Die Stränge sowie die beiden Blöcke sind funktional nicht voneinander entkoppelt. Die Meiler sind nicht ausreichend vor extremen Fluten, Erdbeben oder Flugzeugabstürze geschützt, Fundament und Containment sind nicht robust genug, um im Falle einer Kernschmelze radioaktives Inventar zurückzuhalten und die nicht austauschbaren Komponenten, allen voran der Reaktordruckbehälter, verspröden immer schneller aufgrund ihres Alters. Die Materialermüdung ist deshalb so gefährlich, weil sie schleichend vor sich geht und oft nur schwer zu ermitteln ist. Diese Mängel durch Nachrüstungen zu beheben, wäre praktisch unmöglich oder viel zu aufwändig.
Nach internationalen Standards sollten Atommeiler generell nicht länger laufen als 40 Jahre, da sie für einen längeren Betrieb nicht ausgelegt sind. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn nachgewiesen werden kann, dass ihr Zustand dem heutigen Sicherheitsniveau entspricht. Auch für Doel 1 und 2 war ursprünglich vorgesehen, sie nach 40 Jahren Betrieb vom Netz zu nehmen.

Doch dann beschloss das belgische Parlament 2014 eine Verlängerung ihrer Laufzeit um zehn Jahre. Nach europäischem Recht hätte dafür eine aufwändige Prüfung unter Einbeziehung der Nachbarstaaten – eine grenzübergreifende Umweltverträglichkeitsprüfung – erfolgen müssen, was aber nicht geschah. Aus diesem Grund erklärten der Europäische Gerichtshof und anschließend das oberste belgische Gericht den Betrieb der beiden Meiler für grundsätzlich illegal; er wird bis Ende 2022 nur noch geduldet. Markantes Detail: Nur einen Tag vor dem Urteilsspruch des EuGH, an einem Sonntag im Juli 2019, rollte der letzte Brennelement-Transport von Lingen nach Doel.

Sollte das Frankfurter Verwaltungsgericht dem Kläger Recht geben und das Urteil auch in höchster Instanz bestätigt werden, würde einiges grundsätzlich in Frage stehen: Zum einen die Exporte von Framatome ins grenznahe Ausland. Nicht nur für Doel 1 und 2 wären Brennelemente aus Lingen tabu, sondern womöglich auch für das störanfällige Cattenom sowie die Atomkraftwerke Gösgen und Leibstadt in der Schweiz. Zum anderen müsste das BAFA seine schematische Genehmigungspraxis von Grund auf ändern.

Würde der Kläger vor Gericht scheitern, hätte zumindest die aufschiebende Wirkunng des langen Verfahrens einen wichtigen Zweck erfüllt. Der Betrieb der Uralt-Reaktoren in Belgien müsste mangels Brennstoff spätestens im Frühjahr 2021 eingestellt werden und das vorzeitige Ende der Brennelement-Fertigung in Lingen würde ebenfalls beschleunigt. Schon jetzt hat die Firma eine so geringe Auslastung wie selten zuvor, ein Trend, der sich durch den deutschen „Atomausstieg“ noch verstärken wird.

Spenden für die Exportstopp-Kampagne unter:
IPPNW e.V.
Stichwort "Exportstopp" 
IBAN: DE23430609671159325101 bei der GLS-Bank, BIC: GENODEM1GLS


Anika Limbach ist Journalistin und Autorin und aktiv in der Antiatom-Bewegung.

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