Verschlechterung des Strahlenschutzes

Die faulen Punkte der Strahlenschutzverordnung

Nur wenig beachtet von der Öffentlichkeit wurde im Juli 2001 die Strahlenschutzverordnung geändert. Die Änderungen führen zu einer Verschlechterung des Strahlenschutzes für Schwangere, Jugendliche und die allgemeine Bevölkerung. Sie ist die Voraussetzung für eine preiswerte Unterbringung von Atommüll zu Lasten des Strahlenschutzes. Die neue Verordnung erlaubt die unbegrenzte Freisetzung radioaktiver Abfälle in die Umwelt. Alte stillgelegte Atommeiler können abgerissen und der strahlende Bauschutt schlichtweg auf der nächsten Hausmülldeponie abgeladen werden.

 

1. Unwahrheit

Mit der Verabschiedung der neuen Strahlenschutzverordnung wurden vom Umweltministerium wahrheitswidrige Allgemeinplätze so lange verbreitet, bis sie sogar von Umweltverbänden geglaubt wurden. Beispiele sind: niedrigere Grenzwerte für die Bevölkerung, besserer Strahlenschutz für Schwangere. Es handelte sich nicht um Flüchtigkeitsfehler oder einfache Irrtümer von schlecht informierten Sekretärinnen in der Öffentlichkeitsarbeit des BMU. Wir haben immer wieder nachgewiesen, daß diese Werbemeldungen sachlich falsch sind - trotzdem wurde weiter gelogen. Weshalb?

 

2. Tabubruch

Von der ersten Strahlenschutzverordnung an genossen schwangere Frauen einen besonderen Schutz - und das aus sehr guten Gründen. Das entstehende Leben ist in vielerlei Hinsicht durch Gifte verwundbarer als der Erwachsene. Das gilt insbesondere für Schädigungen durch interne oder externe Strahlenbelastungen. Die neue Strahlenschutzverordnung gestattet es Schwangeren in den gefährlichen Kontrollbereich zu arbeiten. Die begleitenden Überwachungsmaßnahmen reichen nicht aus, das ungeborene Leben hinreichend vor Strahlung zu schützen. Pervers ist die Verachtung ungeborener Kinder, weil man die neue Regelung wahrheitswidrig als Verbesserung im Strahlenschutz feiert und sie mit der Gleichberechtigung und Chancengleichheit der Frau begründet.

 

3. Senkung der Grenzwerte - kein Grund zum Feiern

Das BMU feiert, daß die Grenzwerte für beruflich Strahlenexponierte gesenkt wurden. Sieht man sich diesen Punkt genauer an, wird es nur noch peinlich. Im Vergleich zur vorigen Strahlenschutzverordnung hat sich die zugrundegelegte Einschätzung des Strahlenrisikos vervierfacht. Daraus muß man den Schluß ziehen, daß man das Sicherheitsniveau konstant hält, wenn man nun die Grenzwerte entsprechend durch vier teilt. Das hat man aber nicht getan, sondern - weil des weniger schmerzhafte Konsequenzen hatte - nur durch 2,5 geteilt. So kommt der nicht sofort zu durchschauende Zustand heraus, daß zwar die Grenzwerte für beruflich Strahlenexponierte von 50 mSv pro Jahr auf 20 mSv pro Jahr verringert wurden, gleichzeitig aber von den Verfassern der neuen StrSchV den Strahlenexponierten größere Gesundheitsschäden zugemutet werden als das ihre Vorgänger bei der alten Strahlenschutzverordnung taten.

Verfolgt man die Originalarbeiten über die Folgen der Atombombenabwürfe in Hiroshima und Nagasaki, so ergibt sich daraus eine noch größere Diskrepanz zwischen dem Stand der Wissenschaften und dem ökonomisch-politischen Kompromiß, den der neue Grenzwert darstellt.

 

4. Vorsicht Strahlenarbeiter!

Die überwiegende Mehrzahl der beruflich Strahlenexponierten werden der Kategorie B zugeordnet. Aus dem Text der Strahlenschutzverordnung ergibt sich, daß für diese große Gruppe von Personen die Organdosisgrenzwerte für Keimdrüsen, Gebärmutter, Knochenmark, Schilddrüse, Knochenoberfläche, Dickdarm, Lunge, Magen, Blase, Brust, Leber und Speiseröhre mehr als verdreifacht wurden. Das Tückische ist, daß sich diese Verdreifachung nur durch Weglassen dieser Organe bei der Beschreibung der Kategorie B ergibt, bei schnellem Lesen also überhaupt nicht auffällt. Es liegt auf der Hand, wegen der Gebärmutter und der Brust an die schwangeren Frauen zu denken, die gleichzeitig in die gefährlichen Kontrollbereiche geschickt werden.

 

5. Geschenk an die Betreiber für die harten Zeiten des Abrisses

Der gefährlichste Mangel der neuen Strahlenschutzverordnung besteht darin, Spielregeln festgelegt zu haben, die es gestatten, Atommüll billig und dafür gefährlich für die Anwohner loszuwerden. Die deutschen Werte sind in sehr vielen Fällen bequemer für die Betreiber und gefährlicher für die Bürger als in anderen europäischen Staaten. Sie sind sogar oft schlechter als die Vorgaben von der europäischen Ebene (die wirklich nicht sehr menschenfreundlich sind). Diese Spielregeln dokumentieren nicht nur die Geisteshaltung der Verfasser der StrlSchV, sie stellen eine akute Gefahr für alle Bürger in Deutschland dar, die - ohne es auch nur zu ahnen - mit Atommüll im Straßenbelag, in Baustoffen, auf der Hausmülldeponie, in der Badeanstalt und in Zahnspangen zu rechnen hat. Wenn die Bürger dadurch zu Schaden kommen, werden sie keinerlei Chance auf Schadensersatz haben, weil die Informationen über die Verursacher nirgendwo vorhanden sind. Andere Staaten werden gerne die großzügigen deutschen Spielregeln nutzen, ihren Atommüll preiswert in Deutschland zu entsorgen.

 

6. Undemokratie

Die Strahlenschutzverordnung ist, wie der Name sagt, nur eine Verordnung, kein Gesetz. Das bedeutet, daß sie von Ministerialbeamten geschrieben wird, daß sich kein Bundestagsabgeordneter damit befassen muß (das müßte er, wenn es sich um ein Gesetz handelt), daß das Kabinett darüber abstimmt, daß dann der Bundesrat darüber befindet und daß abschließend das Kabinett die Änderungen des Bundesrates akzeptieren muß, wenn es nicht die ganze Verordnung in den Papierkorb werfen will. Die Ausschüsse des Bundesrates tagen nicht öffentlich, die Protokolle sind nicht öffentlich, die Damen und Herren, die schließlich über die Verordnung abstimmen, haben schlichtweg keine Ahnung davon, worum es tatsächlich geht. Das ist derartig intransparent, ein Spielball der Lobbyisten, fern vom Bürger, daß man beim besten Willen nicht mehr von Demokratie sprechen kann.

 

 

 

 

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