IPPNW-Presseinfo vom 8. September 208

IPPNW: Weitere Atommüllproduktion nicht verantwortbar

Eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist überfällig

08.09.2008 Angesichts der katastrophalen Zustände im Atommülllager Asse hält die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW eine weitere Atommüllproduktion nicht für verantwortbar. "Offensichtlich sind weder die Energiekonzerne, die den Atommüll produzieren, noch die Politik oder die zuständigen Kontrollbehörden in der Lage, für eine sichere Abschirmung des bisher angefallenen Atommülls zu sorgen", so Angelika Claußen, Vorsitzende der IPPNW.

"In der Asse lagern nur etwa 1 Prozent der bisher in deutschen Atomkraftwerken erzeugten Radioaktivität in Form von z.B. kontaminierten Putzlumpen und von Abbruchmaterial aus stillgelegten Atomanlagen. Für die weiteren 99 Prozent, nämlich aus den hochradioaktiven und plutoniumverseuchten abgebrannten Brennelementen, ist eine verantwortbare Lösung überhaupt noch nicht in Sicht."
 
Atommüll-Verfassungsbeschwerde wird in Karlsruhe immer noch geprüft
 
Die IPPNW unterstützt deshalb finanziell und ideell schon seit mehreren Jahren eine Atommüll-Verfassungsbeschwerde, die von Nachbarn des AKW Gundremmingen zusammen mit dem Verein "FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik“ im September 2006 in Karlsruhe eingereicht worden ist. Nach Meinung der Kläger verstossen die Atomkonzerne und der Staat gegen die Grundrechte der Menschen auf körperliche Unversehrtheit. Und der Staat verletzt seine ihm im Grundgesetz Art. 20a auferlegte Pflicht, "auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen" zu schützen.
 
Täglich wird neuer Atommüll produziert
 
"Die Zeit drängt, denn obwohl wir schon seit Jahrzehnten das bisherige Atommüllproblem nicht gelöst haben, wird an noch 12 Kernkraftwerksstandorten in Deutschland täglich neuer tödlich strahlender Atommüll produziert", so Claußen. "Dass den Verfassungsrichtern diese Entscheidung offensichtlich nicht leicht fällt, zeigt sich schon darin, dass sie seit zwei Jahren prüfen, ob sie die eingereichte Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annehmen". Eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist überfällig
 
Schon im Jahr 2000 stellte der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung zu Recht fest, dass eine weitere Nutzung der Atomenergie wegen des ungelösten Atommüllproblems nicht verantwortbar sei. Dieses Votum sollte nach Auffassung der IPPNW Grundlage für eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sein.
 
Pressekontakt: Sven Hessmann, Tel: 030 / 698 074-14, hessmann[at]ippnw.de

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