Anwohnende gehen gegen „Rechtsverweigerung“ der Behörde wegen Langzeitbetrieb vor

10.01.2025 Seit dem 15. Dezember 2024 ist das AKW Leibstadt über 40 Jahre am Netz und damit im Langzeitbetrieb. Eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung, wie sie die Konventionen von Aarhus und Espoo vorschreiben, will die Schweiz entgegen ihrer rechtlichen Verpflichtung nicht durchführen. Gegen diese Rechtsverweigerung wenden sich die IPPNW und Umweltverbände, aber auch Anwohnerinnen und Anwohner rund um das Schweizer AKW. Ein Beitrag von umweltFAIRaendern.
Hintergrund
Schweizer Atomenergie: Abhängig von russischem Uran – auch über deutsche Atomfabrik

11.09.2024 Die IPPNW wird aktiv, um die geplante Laufzeitverlängerung des schweizerischen AKW Leibstadt, direkt an der Grenze zu Baden-Württemberg, zu verhindern. Über 40 Jahre hinaus soll der Alt-Reaktor weiter betrieben werden. Zu gefährlich, findet die IPPNW und hat sich deshalb vor wenigen Wochen an den zuständigen Schweizer Bundesrat Albert Rösti gewendet. Abschalten, fordert die IPPNW, mindestens aber müsse es eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine gerenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiliung erfolgen.
Übergabe des Appells
500 Unterschriften von Ärt*innen und 250 Unterschriften von Unterstützer*innen wurden am 05.12. an das Umweltministerium Baden-Württemberg übergeben. Wir danken allen Unterzeichner*innen für ihre Teilnahme!
Fotos von der Demonstration in Bern sowie der Unterschriftenübergabe in Stuttgart:
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Ansprechpartner
Patrick Schukalla
Referent Atomausstieg, Energiewende und Klima
Email: schukalla[at]ippnw.de