IPNW-Forum 180/2024

AKW Leibstadt: Schweizer Atomstrom aus einem gefährlichen Uraltmeiler

Die Schweiz und Frankreich untergraben internationale Standards

Der geplante Langzeitbetrieb des grenznahen AKW Leibstadt birgt große nukleare Gefahren – nicht nur für die Schweizer Bevölkerung, sondern besonders für Deutschland. Die Bevölkerung in Baden-Württemberg wäre von einem Kernschmelzunfall im AKW Leibstadt massiv betroffen, in einem deutlich höheren Ausmaß als in der Schweiz. Diese möglichen nuklearen Gefahren durch schwere Atomunfälle betont auch die Präsidentin des Bundesamts für Strahlenschutz Inge Paulini jüngst in einem Interview: „Strahlung macht an den Grenzen nicht halt. In vielen Nachbarländern bleiben die Atomkraftwerke am Netz, es werden sogar noch neue gebaut… Wir müssen uns auf Unfälle in ausländischen Atomanlagen einstellen, auf Probleme beim Transport von radioaktivem Material und auf terroristische Anschläge.“ 

Wie wird Atomstrom in der Schweiz beurteilt? 

In der Schweiz gibt es vier uralte Atomkraftwerke: AKW Beznau 1 (Baujahr 1969) und Beznau 2 (Baujahr 1971), das AKW Gösgen (Baujahr 1979) und das AKW Leibstadt (Baujahr 1984). Einen anhaltenden schwerwiegenden Verstoß gegen die Richtlinien des Strahlenschutzes entdeckte das Ökoinstitut bereits 2015, als es Materialfehler im hoch versprödeten Reaktordruckbehälter nachwies. Danach wurde das AKW Beznau 1 für drei Jahre aus Sicherheitsbedenken stillgelegt – 2018 ließ die schweizerische Atomaufsichtsbehörde ENSI es jedoch wieder ans Netz gehen. „Die schweizerische Atomaufsicht ENSI torpedierte den Strahlenschutz“, wie Stefanie Eger von der Schweizer Energiestiftung urteilte. 
Der jetzige Schweizer Umweltbundesrat Albert Rösti ist Mitglied der Schweizerischen Volkspartei. Er verfolgt das Ziel, für alle Schweizer AKWs den Langzeitbetrieb zu ermöglichen. Dabei unterstützt ihn die Schweizerische Atomaufsicht ENSI durch generelle Risikoleugnung hinsichtlich des Betriebs von Atomkraftwerken. Das Ziel der SVP ist ein „Überwintern“ der Schweizer AKWs mittels eines Betriebs der AKWs über 60 Jahre hinaus, bis dann neue AKWs in der Schweiz fertig gestellt sein könnten.

Aktuell befasst sich die IPPNW mit dem grenznahen AKW Leibstadt, wo die Schweizer Behörden gerade den Langzeitbetrieb über 40 Jahre hinaus vorbereiten. Der kommerzielle Betrieb startete im Dezember 1984. International gibt es viele Regelwerke und Rechtsvorschriften, die für einen solchen Fall mindestens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen. Die sind auch für die Schweiz gültig, die aber will davon nichts wissen. Da es nach Schweizer Recht keine Betriebsbefristung in der Genehmigung gibt, erfolge auch keine Laufzeitverlängerung, so der Schweizer Umwelt-Bundesrat. Deshalb haben Bürger*innen aus der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland bereits im Februar ein rechtliches Gesuch auf den Weg gebracht, um eine solche UVP und Beteiligung durchzusetzen. Bislang liegt keine Reaktion der Schweizer Behörden vor. Unterstützt wurde diese Forderung unter anderem von der Schweizerischen Energie Stiftung (SES), vom Trinationalen Atomschutzverband (TRAS), von Greenpeace, der IPPNW Schweiz sowie vom BUND RSO.

Die IPPNW-Kampagne gegen den Weiterbetrieb des AKW

Für uns Ärztinnen und Ärzte sind die Risiken eines Betriebs über 40 Jahre hinaus unverantwortbar. Selbst bei umfangreichen Nachrüstungen bleiben die Alt-Reaktoren hinter den Sicherheitsanforderungen zurück, die an neue Anlagen gestellt werden, und in allen Fällen gilt: Sicher ist nur das Risiko. Die im Angesicht der Klimakrise wahrscheinlicher werdenden und an Intensität zunehmenden Naturereignisse wie Starkregen oder Dürreperioden erhöhen das Risiko weiter. Auch gegen Brände oder Explosionen sowie die zunehmende Gefahr von Anschlägen sind die Anlagen unzureichend geschützt.

Deshalb haben wir uns an die Umweltministerin in Baden-Württemberg und an das Bundesumweltministerium gewendet mit der Bitte um ein Gespräch, insbesondere mit dem zuständigen Fachreferenten aus der Atomaufsicht Gerrit Niehaus. Ebenfalls haben wir mit verschiedenen maßgeblichen Akteur*innen aus der Partei „Bündnis 90 / Die Grünen“ Kontakt aufgenommen. So konnten wir erreichen, dass das Thema auf der Bundesdelegiertenkonferenz im November 2024 aufgenommen wurde. 
Wir arbeiten in der Sache ebenfalls eng zusammen mit dem BUND Baden-Württemberg, der Schweizer IPPNW-Sektion, dem trinationalen Antiatom-Verbund TRAS sowie der Schweizer Energiestiftung. Nur mit einer lang angelegten intensiven Bündnisarbeit werden wir unserem Ziel näherkommen. Denn das AKW Leibstadt ist für uns nur ein Beispiel in unserer Arbeit für den europaweiten Atomausstieg. Es gibt viele Uraltmeiler, die längst hätten abgeschaltet werden müssen.

In Bezug auf die alten französischen AKW haben wir ebenfalls eine Einwendung an die französische Atomaufsicht geschrieben. Wir fordern, den Atomausstieg in Frankreich einzuleiten, statt die Laufzeit der alten 1300-MW-Meiler zu verlängern. Denn alte Atommeiler sind in wesentlichen Komponenten nicht nachrüstbar und für neue Risiken wie Terror und Klimafolgen nicht ausgelegt. Daher fordert die IPPNW beim laufenden Prüfverfahren europäische und internationale Standards einzuhalten und rechtsverbindlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie eine grenzüberschreitende Beteiligung der Bevölkerung nach Maßgabe der Espoo- und der Aarhus-Konvention durchzuführen. 

Frankreich – und auch die Schweiz – sind im Moment dabei, die internationalen Standards zu untergraben und damit demokratische Beteiligungsrechte für die Bürger*innen zu beseitigen. Atommeiler sind maximal für eine Betriebsdauer von 40 Jahren entwickelt und gebaut worden. Weitere Laufzeiten von immer älteren Reaktoren sind ein Spiel mit dem nuklearen Feuer.

Die Unterschriften von über 500 Ärztinnen und Ärzten gegen den Weiterbetrieb des AKWs sind am 5. Dezember 2024 in Bern und Stuttgart an die Politik übergeben worden. 

Dr. Angelika Claußen ist Vorsitzende der deutschen IPPNW.

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Ansprechpartner


Patrick Schukalla
Referent Atomausstieg, Energiewende und Klima
Email: schukalla[at]ippnw.de

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