14.09.2017 Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hat im August damit begonnen, bundesweit geologische Daten für die Suche nach einem sogenannten „Endlager“ zu erheben, in das die hoch-radioaktiven Abfälle aus den deutschen Atomkraftwerken eingelagert werden sollen. Dies ist ein erster Schritt im neuen Standortauswahlprozess . Ziel des ersten Verfahrensschrittes ist die Ermittlung von „Teilgebieten“ in Deutschland, die grundsätzlich für die Errichtung eines Endlagers in Betracht kommen.
Phasen der Endlagersuche
Das Standortauswahlgesetz (StandAG) sieht für die Endlagersuche die Ermittlung von Teilgebieten, eine übertägige Erkundung, eine untertägige Erkundung und schließlich einen abschließenden Standortvergleich mit einer Standortentscheidung vor. Am 25. April 2017 wurde der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) per Gesetz die Vorhabenträgerschaft für das Standortauswahlverfahren übertragen.
Auswertung von geologischen Daten
Für die „Ermittlung von Teilgebieten“ der Bundesrepublik Deutschland sieht das Gesetz vor, zunächst die vorhandenen Daten der geologischen Dienste der Bundesländer, der Berg- und Wasserbehörden auszuwerten. Es soll dabei von einer „weißen Landkarte“ ausgegangen werden, bei der alle Regionen in Deutschland gleichwertig behandelt und untersucht werden. Die BGE hat nun die Berg- und Wasserbehörden angeschrieben und um die vorliegenden geologischen Daten (Geodaten) gebeten. Dabei handelt es sich um tektonische, bergtechnische und hydrogeologische Daten.
„Ausschlusskriterien“
Auf der Grundlage dieser Daten wird die BGE für das gesamte Bundesgebiet die gesetzlich festgelegten „Ausschlusskriterien“ anwenden, also ungeeignete Gebiete vom weiteren Suchverfahren ausschließen.
Unter den Ausschlusskriterien wurden seismisch und vulkanisch aktive Gebiete festgeschrieben. Erdbebengefährdete Gebiete werden also von der weiteren Suche ausgeschlossen. Auch kommen Gebiete nicht in Betracht, deren Gesteinsschichten durch bergbauliche Tätigkeiten oder geothermische Projekte durchlöchert wurden oder die „junge Grundwässer“ besitzen.
„Mindestanforderungen“
Die nach dem Ausschluss noch verbleibenden Bereiche des Bundesgebiets werden daraufhin geprüft, ob die Wirtsgesteinsformationen im Untergrund bestimmte „Mindestanforderungen“ aufweisen. Es geht dabei um die Lage, Mächtigkeit und Erstreckung der Gesteinsformationen. Auch die hierfür erforderlichen Daten sollen von den geologischen Diensten der Bundesländer angefordert werden.
„Abwägungskriterien“
Gebiete, die nicht ausgeschlossen werden und die den Mindestanforderungen genügen, sollen schließlich noch anhand von geowissenschaftlichen Abwägungskriterien geprüft werden.
Hinzu kommen planungswissenschaftliche Abwägungskriterien wie etwa der Abstand zu Wohngebieten. Es wurde allerdings festgeschrieben, dass die geologischen Kriterien im Interesse der Langzeitsicherheit Vorrang vor den planungswissenschaftlichen Kriterien haben. Das hieße im konkreten Fall, dass einer geologisch sichereren Lagerstätte in Wohnortnähe der Vorzug gegenüber einer geologisch unsicheren Lagerstätte in weiterer Entfernung von Wohngebieten gegeben würde.
Zwischenbericht über Teilgebiete
Als Ergebnis dieser Prüfungs- und Abwägungsschritte auf Grundlage der bei den geologischen Diensten vorhandenen Daten soll die BGE einen Zwischenbericht über Teilgebiete vorlegen, die günstige geologische Voraussetzungen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen.
In dem Teilgebiete-Bericht sollen auch diejenigen Gebiete ausgewiesen werden, für die aufgrund unzureichender Datengrundlage kein begründeter Ausschluss möglich ist.
Die BGE soll „repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen“ für die in Frage kommenden Standortregionen durchführen. Auf dieser Grundlage soll die BGE Vorschläge erarbeiten, welche Standorte übertägig erkundet werden sollen.
Die Vorschläge sollen an das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) als atom- und bergrechtliche Genehmigungs- und Regulierungsbehörde übermittelt werden. Schließlich soll der Deutsche Bundestag formal darüber entscheiden, welche Standorte übertägig erkundet werden.
Fazit
Die IPPNW sieht viele Fallstricke auf dem Weg zu einer verantwortbaren Lösung für die Lagerung des hoch-radioaktiven Atommülls. Sehr viele „Gewinnerzielungsinteressen“ spielen in die Endlagersuche mit hinein, so dass möglicherweise nicht die „bestmögliche“ Lösung zum Schutz von Umwelt und der Gesundheit nachfolgender Generationen gewählt werden könnte. Die zentrale Herausforderung besteht allerdings darin, die „Zwischenlagerung“, also die Lagerung des Atommülls an der Erdoberfläche als die gefährlichste aller „Lösungen“ so schnell wie möglich zu beenden.
Von Henrik Paulitz
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