Aktuelles zum Thema "Atomenergie und Recht"

12.01.2018 Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2018 das Atomgesetz zu ändern. Das Gericht hatte in einem Urteil Ende 2016 den Atomausstieg zwar gebilligt, einigen Atomkraftwerksbetreibern aber einen geringfügigen Ausgleich zugebilligt. Sie seien zu entschädigen, entweder finanziell oder durch den begrenzten Weiterbetrieb von Atomkraftwerken. Die Öffentlichkeit erfährt bislang nichts davon, was hinter den Kulissen zwischen Atomkonzernen und Politik ausgekungelt wird. Klar ist jedenfalls, dass laut Bundesverfassungsgericht der „Ausgleich“ sehr gering ausfallen kann.

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Pressemitteilung vom 16.11.2017

Gutachten: Uranfabriken können stillgelegt werden

"Jamaika muss in Gronau und Lingen nun Ernst machen"

16.11.2017 Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), die atomkritische Ärztevereinigung IPPNW sowie mehrere regionale Anti-Atomkraft-Initiativen begrüßen das neue Rechtsgutachten des Bundesumweltministeriums zur Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau und der Brennelementefabrik Lingen. "Wir freuen uns, dass die beiden Gutachter zu dem klaren Ergebnis kommen, dass sowohl die Urananreicherung in Gronau wie auch die Brennelementeproduktion in Lingen "rechtssicher" beendet werden können. Das stützt unsere Rechtsauffassung und ist nun ein klarer Handlungsauftrag an die Jamaika-Sondierer in Berlin sowie die betroffenen Landesregierungen in NRW und Niedersachsen," so Udo Buchholz vom Vorstand des Bundesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) und zugleich Mitglied des örtlichen Arbeitskreises Umwelt (AKU) Gronau.

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15.09.2017 Die Ärzteorganisation IPPNW bedauert, dass es im Vorfeld der Bundestagswahl nicht vollständig geklärt werden konnte, in welcher Weise eine künftige Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg umsetzen wird. Die Parteien CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die Linke und die FDP wurden angeschrieben und gebeten, zu dieser Frage Stellung zu beziehen (vgl. Offener Brief der IPPNW vom 21. Aug. 2017). SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnen in ihren Antworten einen begrenzten Weiterbetrieb von Atomkraftwerken kategorisch ab und wollen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016 in dem Sinne umsetzen, dass Entschädigungszahlungen an die Atomindustrie „so gering wie möglich“ (SPD) bzw. „nur im erforderlichen Maß“ (Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke) ausfallen. Von CDU, CSU und FDP* erhielt die IPPNW vor der Bundestagswahl trotz mehrfacher Nachfragen keinerlei Antworten, so dass ein begrenzter AKW-Weiterbetrieb bzw. nochmalige nennenswerte Entschädigungszahlungen an die Atomindustrie von diesen Parteien vor der Wahl nicht ausgeschlossen wurden.

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Aus dem IPPNW-Atomenergie-Newsletter Juli 2017

Kernbrennstoffsteuer: Konzerne bitten zur Kasse

06.07.2017 Die Atomenergie-Politik ist seit jeher Anschauungsunterricht über den Zustand der Demokratie, über das Machtverhältnis zwischen Konzernen und der Allgemeinheit. Aktuell stellte das Bundesverfassungsgericht im Juni fest, dass die erst 2011 eingeführte Kernbrennstoffsteuer in der vorgenommenen Form mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Die Allgemeinheit wird nun wieder einmal für die Atomindustrie zur Kasse gebeten, denn der Staat muss nun rund 7 Milliarden Euro an die Konzerne bezahlen.

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Pressemitteilung vom 3.04.2017

"Ministerin für Reaktorsicherheit zum Handeln verpflichtet"

Brennelementexporte von Lingen nach Tihange und Doel

03.04.2017 Anti-Atomkraft-Initiativen sowie der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) und die Ärzteorganisation IPPNW sind entsetzt über die passive und abweisende Reaktion der Bundesministerin für Reaktorsicherheit, Barbara Hendricks, in Bezug auf die jetzt bekannt gewordenen Exporte von Brennelementen aus dem niedersächsischen Lingen zu den hoch gefährlichen Pannenreaktoren Tihange 2 und Doel 1, 2 und 3 in Belgien.

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Materialien

Titelfoto: Stephi Rosen
IPPNW-Forum 174: Der unvollendete Ausstieg: Wie geht es weiter für die Anti-Atom-Bewegung?
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Dokumentation der IPPNW-Klage zur Stilllegung von Biblis B
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