Information der Ulmer Ärzteinitiative 1.3.2017

Betreiber verschweigt „Ausfall der Hauptwärmesenke“ 2015

Gundremmingen C

01.03.2017 Im Gegensatz zur Atomaufsicht haben RWE und E.On bislang verschwiegen, dass die Reaktorschnellabschaltung im Atomkraftwerksblock Gundremmingen C am 25. März 2015 mit einem ‚Ausfall der Hauptwärmesenke‘ verbunden war. Die Ulmer Regionalgruppe der Ärzteorganisation IPPNW kritisiert, dass der Betreiber des Atomkraftwerks Gundremmingen zuletzt noch im Februar 2017 einen falschen Eindruck über die Abläufe im März 2015 vermittelt hat. Ein ‚Ausfall der Hauptwärmesenke‘, also die Unterbrechung der Dampfabgabe an den Kondensator wird vom Betreiber als sogenannter ‚Auslegungsstörfall‘ bezeichnet. Die IPPNW Ulm weist erneut darauf hin, dass der ‚Ausfall der Hauptwärmesenke‘ unter ungünstigen Bedingungen in Gundremmingen zu einem Super-GAU führen kann.

Das belegt auch das aktuelle Vorkommnis in Block B vom 27. Februar 2017: Das zuverlässige Öffnen und Schließen der Sicherheits- und Entlastungsventile ist für die Beherrschung von Störfällen mit ‚Ausfall der Hauptwärmesenke‘ essentiell.

In einer Pressemitteilung vom 25. März 2015 informierte die Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH (KGG) über eine Reaktorschnellabschaltung in Block C. Von einem ‚Ausfall der Hauptwärmesenke‘ war in der Pressemitteilung jedoch keine Rede, obwohl diese Thematik die Öffentlichkeit wiederholt beschäftigt hat. Auch im Betriebsbericht Nr. 3/2015 vom 30. März 2015 informierte die KGG lediglich über die Reaktorschnellabschaltung und über den Umstand, dass vor einer erneuten Inbetriebnahme des Atomkraftwerks zunächst der Anlagenzustand überprüft werden musste.

Selbst 2017 versuchte Kraftwerkssprecher Tobias Schmidt noch den Eindruck zu erwecken, als habe es am 25. März 2015 keinen ‚Ausfall der Hauptwärmesenke‘ gegeben und als ob Reaktorschnellabschaltungen und der ‚Ausfall der Hauptwärmesenke‘ generell nicht gemeinsam auftreten würden. Die Augsburger Allgemeine zitiert Schmidt am 21. Februar 2017 mit der Aussage: „Bei einer Reaktorschnellabschaltung gebe es keinen Ausfall der Hauptwärmesenke, sodass hier auch deshalb nicht die Ursache für nachfolgende Vorfälle liegen könne.“

Tatsächlich aber handelte es sich laut IPPNW Atomexperten Henrik Paulitz bei dem Ereignis vom 25. März 2015 um eine Reaktorschnellabschaltung mit ‚Ausfall der Hauptwärmesenke‘: „Nach Angaben des bayerischen Umweltministeriums kam es bei diesem meldepflichtigen Ereignis zu einer Reaktorschnellabschaltung, zum ‚Durchdringungsabschluss Speisewasser‘ und zum ‚Durchdringungsabschluss Frischdampf‘. Genau das ist ein ‚Ausfall der Hauptwärmesenke‘.“

Auch die „Störfallmeldestelle“ des Bundes deutet die Brisanz des Vorkommnisses vom 25. März 2015 an (Nr. 15/018, Berichts-Stand 05.12.2016). So sei es nicht nur zur Reaktorschnellabschaltung, sondern darüber hinaus „zur Auslösung weiterer Reaktorschutzmaßnahmen“ gekommen.

Laut Reinhold Thiel von der IPPNW-Regionalgruppe Ulm weist die bayerische Atomaufsicht zu Recht darauf hin, dass beim Betrieb eines Kernkraftwerks der ‚Ausfall der Hauptwärmesenke‘ nicht ausgeschlossen werden könne. Auch sei es richtig, dass Atomkraftwerke gegen dieses Ereignis ausgelegt seien. „Richtig ist aber auch, dass ein ‚Ausfall der Hauptwärmesenke‘ unter ungünstigen Bedingungen jederzeit zum Super-GAU führen kann“, so Thiel. „Laut Risikostudie der Gesellschaft für Reaktorsicherheit geht die größte Gefahr eines Atomunfalls im Siedewasserreaktor Gundremmingen vom Ausfall der Hauptwärmesenke aus. Statistisch betrachtet werden 3 von 4 so genannte Gefährdungszustände in Gundremmingen von dieser Art von ‚Auslegungsstörfall‘ ausgelöst.

Wir erwarten vom Kraftwerksbetreiber und von der bayerischen Atomaufsicht, dass sie dies gegenüber der Öffentlichkeit bestätigen“, so Thiel.

Quellen:

Kontakt: Reinhold Thiel, Sprecher der Ulmer Ärzteinitiative www.ippnw-ulm.de Tel 07346-921783

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