IPPNW-Pressemitteilung vom 29. November 2021

Prozess gegen Versammlungsleiter

Mahnwache vor Atomwaffenstützpunkt

Ungerechtfertigte Anklage wegen Zivilen Ungehorsams - ein Schuldspruch gegen den Arzt Ernst-Ludwig Iskenius hätte grundlegende Auswirkungen auf künftige Versammlungen und Protestaktionen.

Am 01. Dezember 2021 wird der Berufungsprozess im Fall des Versammlungsleiters einer angemeldeten Mahnwache, Ernst-Ludwig Iskenius, ab 09:00 Uhr vor dem Landgericht Koblenz fortgesetzt. Der Versammlungsleiter soll für eine Protestaktion Zivilen Ungehorsams vor dem Atomwaffenstützpunkt Büchel nach Abschluss der angemeldeten Veranstaltung verantwortlich gemacht werden. Im Falle eines Schuldspruchs hätte das weitreichende Konsequenzen für künftige Demonstrationen und Versammlungen. Der Prozess ist öffentlich. Vor dem Gebäude wird eine Mahnwache stattfinden. Wir laden Sie ein, dabei zu sein und über den Prozess zu berichten.

Presseeinladung: Berufungsprozess mit Mahnwache am Mittwoch 01. Dezember 2021 ab 08:00 Uhr, Landgericht Koblenz


Der zweite Prozess gegen IPPNW-Arzt Ernst-Ludwig Iskenius ist die direkte Folge einer Blockade-Aktion, die zeitgleich zu den IPPNW-Aktionstagen 2018 am Fliegerhorst in Büchel stattfand. Bestandteil der IPPNW-Aktionstage waren morgendliche Mahnwachen auf der Verkehrsinsel vor dem Haupttor des Atomwaffenstützpunktes. Das Ziel: die 2.000 einfahrenden Beschäftigten (Soldat*innen und Zivilpersonen) auf das Unrecht und die Gefahren aufmerksam machen, die von Atomwaffen und damit auch von dem Ort Büchel ausgehen.

Deutlich nach Ende der Mahnwache blockierte eine eigenständig handelnde Gruppe aus neun Teilnehmer*innen für einige Zeit den Verkehr durch das Haupttor, bis die Polizei die Personen wegtrug und damit die Blockade auflöste. Das juristische Nachspiel endete für die Beteiligten mit Einstellung der Prozesse vor dem Amtsgericht Bonn.

Dem Arzt Ernst-Ludwig Iskenius wurde jedoch als Versammlungsleiter der Strafprozess gemacht. Obwohl die angemeldete Mahnwache bereits abgeschlossen war, wurde bei dem ersten Prozess 2019 vor dem Amtsgericht Cochem ein innerlicher Zusammenhang zwischen den beiden unabhängigen Aktionen konstruiert. In der mündlichen Begründung für die Verurteilung von 70 Tagessätzen erklärte die Cochemer Richterin, ein*e Versammlungsleiter*in sei auch für das verantwortlich, was nach Abschluss der Versammlung geschehe.
 
Das Urteil vor dem Landgericht Koblenz wird Auswirkungen auf künftige Prozesse haben. Ein Urteilsspruch zulasten des Anmelders der Versammlung hätte eine abschreckende Wirkung für zukünftige Versammlungsanmeldungen und könnte darauf abzielen, Aktionen des Zivilen Ungehorsams während solcher Protestwochen zu erschweren.

Im Rahmen des Berufungsprozesses findet eine angemeldete Mahnwache von 08:00 bis 08:45 Uhr vor dem Landgericht Koblenz in der Karmeliterstrasse 14 statt. Eine möglichst große Öffentlichkeit ist erwünscht.

Lesen Sie weiter auf unserem Blog: https://blog.ippnw.de/mahnwache-atomwaffengegner-vor-gericht/
 

Kontakte:

Lara-Marie Krauße, Email: krausse@ippnw.de, Tel. 030 / 69 80 74 15
Ernst-Ludwig Iskenius, Tel. 0151 68184369

zurück

Ansprechpartner

Daniel Becker

Kontakt

Save the Date!

Das nächste Camp für Klimagerechtigkeit und nukleare Abrüstung wird vom 4. bis 7. Juli 2025 in Nörvenich stattfinden, weil der Taktische Geschwader aus Büchel temporär hier hingezogen ist. Mehr Infos demnächst hier: buechel.nuclearban.de

Aktionscamp in Nörvenich 2024

Navigation