IPPNW-Pressemitteilung vom 09. März 2021

Abrüstungsaktivistinnen erneut vor Gericht

Prozess in Koblenz

09.03.2021 Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW äußert sich enttäuscht über die Ablehnung der Berufung durch das Landgericht Koblenz im Prozess gegen zwei IPPNW-Ärztinnen. Dr. Brigitte Hornstein und Thuy Linh wurden wegen einer Aktion zivilen Ungehorsams am Atomwaffenstützpunkt Büchel 2019 vom Amtsgericht Cochem jeweils zu 30 Tagessätzen wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung verurteilt. Beide Friedensaktivistinnen haben erneut eindringlich auf die humanitären Folgen der Atomwaffen hingewiesen.

„Ausgerechnet am 100. Internationalen Frauentag standen Thuy Linh und ich vor Gericht  wegen einer Handlung zivilen Ungehorsams, mit der ich ein Zeichen gegen den Krieg setzen wollte. Ich bin im Herzen verbunden mit allen Frauen, die schon vor uns mutig für Frieden eingetreten sind“, erklärt Dr. Brigitte Hornstein. "Können Sie sich vorstellen, was es für mich als Medizinerin bedeuten würde, wenn eine Atombombe detoniert und wir Ärzt*innen nicht mehr in der Lage sind, die Menschen medizinisch zu versorgen?", so die Medizinerin Thuy Linh.

Am 15. März findet ein weiterer Prozess gegen IPPNW-Mitglied Ernst-Ludwig Iskenius statt als direkte Folgen einer Aktion zivilen Ungehorsams von einer Gruppe von Aktivist*innen, darunter auch IPPNW-Ärzt*innen und -Medizinstudierende.

Im Rahmen der IPPNW-Aktionstage 2018 wurde jeden Morgen eine angemeldete Mahnwache auf der Verkehrsinsel vor dem Haupttor des Fliegerhorstes Büchel durchgeführt, um die morgens einfahrenden 2.000 Beschäftigten auf das Unrecht und die Gefahren aufmerksam zu machen, die von diesem Ort ausgehen. Diese Mahnwache endete offiziell um 8.00 Uhr.

Bereits in Erwartung einer Aktion ziviler Ungehorsams am Haupttor haben Bundeswehr und Polizei von sich aus das Haupttor geschlossen und den Verkehr durch ein Seitentor umgeleitet. Anschließend blockierte eine Aktivist*innengruppe dieses Seitentor, um den Tagesverkehr in den Atomwaffenstützpunkt zu behindern. Diese Blockade hatte für die Teilnehmer*innen keine juristischen Konsequenzen, weil das Haupttor für den Verkehr inzwischen wieder freigegeben worden war.

Deutlich nach Ende der Mahnwache blockierte eine eigenständig handelnde Gruppe aus neun Teilnehmer*innen für einige Zeit den Verkehr durch das Haupttor, bis die Polizei die Personen weggetragen und damit die Blockade aufgelöst hat. Das juristische Nachspiel endete bis auf einen Teilnehmer mit Einstellung der Prozesse vor dem Amtsgericht Bonn.

Lediglich dem Arzt Ernst-Ludwig Iskenius wurde als Versammlungsleiter der angemeldeten IPPNW-Mahnwache ein Strafprozess gemacht. In diesem Prozess vor dem Amtsgericht Cochem wurde ein innerlicher Zusammenhang zwischen diesen beiden unterschiedlichen Aktionen konstruiert und der Versammlungsleiter verantwortlich gemacht für die Regelüberschreitung der unabhängigen eigenverantwortlichen Blockade. In der mündlichen Begründung für die Verurteilung von 70 Tagessätzen erklärte die Richterin, dass ein Versammlungsleiter auch verantwortlich für das sei, was nach Abschluss der Versammlung noch passiert.

„Dieses Urteil ist offensichtlich zur Abschreckung für zukünftige Versammlungsanmeldungen und zur Unterbindung weiterer Protestaktionen gedacht“, kritisiert IPPNW-Vorstandsmitlied Inga Blum.

Der Berufungsprozess findet am 15. März 2021 um 14.00 Uhr beim Landgericht Koblenz statt. Eine Mahnwache ist von 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr vor dem Landgericht Karmeliterstrasse 14 in Koblenz angemeldet.


Kontakt:
Angelika Wilmen, IPPNW, Tel. 030-698074-13, Email: wilmen@ippnw.de

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Ansprechpartner*innen

Xanthe Hall. Foto: IPPNW

Xanthe Hall
Abrüstungsreferentin, IPPNW-Geschäftsstellenleiterin
Expertin in Fragen zu Atomwaffen
Tel. 030 / 698074 - 12
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Juliane Hauschulz

Juliane Hauschulz
Projektmitarbeiterin "To Survive is to Resist", Atomwaffen und nukleare Abrüstung
Tel. 030-698074 - 12
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Dr. med. Lars Pohlmeier
IPPNW-Vorsitzender
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