IPPNW-Pressemitteilung vom 24.09.2015

IPPNW unterstützt Aufruf von Hermann Theisen zum "Whistleblowing"

Öffentlichkeit benötigt Informationen über Stationierung von neuen US-Atomwaffen

24.09.2015 Das Amtsgericht Cochem verhandelt heute über die Frage der Strafbarkeit von Aufrufen zum Whistleblowing. Anlass des Strafverfahrens sind Flugblätter des Heidelberger Friedensaktivisten Hermann Theisen, in denen er die Bundeswehrsoldaten aufgerufen hat, die Zivilgesellschaft über die Modernisierung der US-Atomwaffen in Deutschland zu informieren. Die IPPNW unterstützt seine Argumentation, dass ein Appell an das Gewissen von Soldaten, mit dem Ziel eine Debatte herbeizuführen, nicht strafbar sein kann. So hatte auch das Verwaltungsgericht Koblenz bereits im Januar 2015 ein Verbot der Verteilung von Flugblätten als "erhebliche Grundrechtsbeschränkung" aufgehoben. Das Amtsgericht Cochem wirft Theisen Geheimnisverrat vor.

Die IPPNW versucht seit Jahren, die Öffentlichkeit über die geplante Modernisierung und Stationierung von Atombomben in Deutschland aufzuklären. Wir stützen uns auf Informationen von Experten in den USA, die dort über das Informationsfreiheitsgesetz gewonnen werden konnten. Teilweise ist es uns gelungen, diese Informationen durch Quellen innerhalb der deutschen Luftwaffe oder des Verteidigungsministerium oder durch öffentlich gewordene Dokumente in Wikileaks bestätigt zu bekommen. Über offizielle Wege oder parlamentarische Anfragen stoßen wir immer wieder auf die Weigerung, Informationen herauszugeben, mit der Begründung, dies unterliege der Geheimhaltung.

Die IPPNW ist der Meinung, dass nur eine informierte Öffentlichkeit in einer Demokratie entscheiden kann, ob sie bestimmte politische VertreterInnen weiter wählen will, wenn sie alle Informationen über wichtige Entscheidungen bekommt. Die Entscheidung über die Stationierung von US-Atomwaffen in Deutschland darf nicht von einer kleinen Gruppe hinter geschlossenen Türen getroffen werden. Wir sind der Meinung, dass die Bundesregierung versucht, die Öffentlichkeit zu täuschen, wenn sie behauptet, diese Atombomben seien nur ein Ersatz für die alten bereits in Büchel lagernden Waffen und somit eine reine US-amerikanische Entscheidung, die uns nichts angehe. Die Informationen, die wir aus den USA bekommen haben, belegen, dass die Atombomben völlig neu entwickelt werden und nur Kernteile gleich bleiben. Die neue B61-12 soll durch ihre neue Präzision und Lenkbarkeit weiter gesteckte militärische Zwecke erfüllen als die alten Bomben, verbunden mit der Gefahr, dass die Einsatzschwelle sinkt.

Unsere Befürchtung ist, dass wir mit der Vorbereitung dieser Stationierung eine neue Rüstungsspirale anstoßen. Die russische Regierung hat bereits scharf auf die Stationierungspläne reagiert und gedroht, Rüstungskontrollverträge zu kündigen, selber aufzurüsten und ihre Nuklearwaffen auf Büchel zu zielen. Damit sind wir in Deutschland unmittelbar bedroht.

Hermann Theisen will mit seiner Aufforderung an die Bundeswehr-Soldaten in der Tradition von Nürnberg handeln und ein "Verbrechen gegen die Menschheit" verhindern. Die Aufklärung der Öffentlichkeit über das Vorhaben der Bundesregierung und der NATO ist unbedingt notwendig, um den nötigen Protest zu erzeugen. Denn eine Mehrheit der bundesdeutschen Bürger und Bürgerinnen haben in mehreren Umfragen gesagt, sie wollen, dass Deutschland atomwaffenfrei wird.

Kontakt: Angelika Wilmen, Pressesprecherin der IPPNW, Tel. 030-69 80 74-15, Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), Körtestr. 10, 10967 Berlin, Email: wilmen@ippnw.de, www.ippnw.de

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Ansprechpartner*innen


Xanthe Hall

Abrüstungsreferentin
Expertin in Fragen zu Atomwaffen
Tel. 030 / 698074 - 12
Mobil 0177 / 475 71 94
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