Atomwaffenverbot

Seit 2021 ist der UN-Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) in Kraft. Der Vertrag verbietet Staaten, Atomwaffen zu testen, zu entwickeln, zu produzieren und zu besitzen. Außerdem sind die Weitergabe, die Lagerung und der Einsatz sowie die Drohung des Einsatzes verboten. Der Vertrag verbietet auch, solche Aktivitäten zu unterstützen, zu fördern oder einen anderen Staat dazu zu bewegen. Den Vertragsstaaten ist die Stationierung von Atomwaffen auf eigenem Boden verboten. Im Juni 2022 fand die erste Konferenz der Vertragsstaaten in Wien und im Dezember 2023 die Zweite in New York statt. Die dritte Staatenkonferenz wird vom 3. bis 7. März 2025 in New York stattfinden.

Die IPPNW hat die Kampagne für die Ächtung von Atomwaffen (ICAN) ins Leben gerufen und arbeitet heute eng mit ihr zusammen. Deutschland ist dem Vertrag bisher noch nicht beigetreten. Ein wichtiges Ziel unserer Arbeit ist, die Bundesregierung zum Beitritt zu bewegen.

Aktuelles zum Atomwaffenverbot

IPPNW-Pressemitteilung vom 05. März 2021

In Deutschland beginnen Vorbereitungen für nukleare Aufrüstung

Baumaßnahmen am Fliegerhorst Büchel

05.03.2021 Die Ärzteorganisation IPPNW kritisiert die Entscheidung der Bundesregierung trotz der Pandemie und vor der Wahl am 26. September 2021, die Neustationierung von Atomwaffen in Büchel vorzubereiten. In einer Antwort an die Fraktion DIE LINKE vom 1. März 2021 bestätigt die Bundesregierung, dass 2022  Bauarbeiten am Bundeswehr Fliegerhorst Büchel an der Start- und Landebahn beginnen und bis 2026 andauern sollen. Die geplanten Kosten der Um- und Ausbaumaßnahmen betragen knapp 260 Millionen Euro.

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Pressemitteilung vom 22. Januar 2021

Aktion Schilderwechsel

Aktivist*innen tauschen Bundeswehr-Schilder aus

22.01.2021 Am heutigen Vormittag haben 20 Friedensaktivist*innen Warnschilder der Bundeswehr am Fliegerhorst Büchel durch neue UN-Schilder ersetzt. Aus Anlass des Inkraftretens des Atomwaffenverbotsvertrags sind die Atomwaffengegner*innen heute selber aktiv geworden. Schilder der Bundeswehr, die am Zaun zum Militärflughafen Büchel hängen und auf denen vor einem militärischen Sicherheitsbereich gewarnt wird, wurden abgehängt und durch neue Schilder ersetzt, auf denen deutlich zu lesen war: „Achtung Massenvernichtungswaffen. Atombomben sind seit heute verboten."

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IPPNW-Pressemitteilung vom 21. Januar 2021

Yes, We Ban - Der Atomwaffenverbotsvertrag tritt in Kraft

21.01.2021 Der neue UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen (AVV) tritt morgen, am 22. Januar 2021, in Kraft. Weltweit feiern Bürger*innen diesen Meilenstein auf dem Weg zur nuklearen Abrüstung. In Deutschland beteiligen sich neben zahlreichen Aktivist*innen auch Abgeordnete und Städte an den Feierlichkeiten. Anlässlich des Inkrafttretens fordern ICAN, IPPNW und Greenpeace Deutschland den Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag und den Abzug der US-Atomwaffen aus dem rheinland-pfälzischen Büchel.

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Statement vom 21. Januar 2021


Internationale Gesundheits- und humanitäre Organisationen begrüßen das Inkrafttreten des 
Vertrags für ein Verbot von Atomwaffen

GEMEINSAME ERKLÄRUNG von ICRC, ICN, IFMSA, IPPNW, WFPHA, WMA


21.01.2021 Morgen tritt der historische Vertrag der Vereinten Nationen für ein Verbot von Atomwaffen (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, TPNW) in Kraft, ein wesentlicher Schritt zur Verhinderung eines Atomkrieges und ein großer Gewinn für die Gesundheit des Planeten. Das Internationale Komitee des Roten Kreuz (IKRK), das International Council of Nurses (ICN), die International Federation of Medical Student Associations (IFMSA), die International Physicians for the Prevention of Nuclear War (IPPNW), die World Federation of Public Health Associations (WFPHA) und die World Medical Association (WMA) begrüßen dieses erste umfassende internationale Verbot von Atomwaffen, den schädlichsten Massenvernichtungswaffen und den letzten, die vollständig verboten werden.

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IPPNW-Presseeinladung vom 14. Januar 2021

Atomwaffen sind verboten! - Am 22. Januar tritt der Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen in Kraft

Einladung zur Online-Pressekonferenz am Donnerstag, den 21. Januar 2021 um 11 Uhr

14.01.2021 Am 22. Januar 2021 tritt der UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen in Kraft und wird damit geltendes Völkerrecht. Auf unserer Online-Pressekonferenz informieren wir Sie über die Folgen und Auswirkungen des Inkrafttretens auf internationaler Ebene und für Deutschland.

Datum: 21.01.2021
Uhrzeit: 11:00 - 12:00 Uhr
Ort: Zoom
Anmeldung: via www.icanw.de/neuigkeiten/anmeldung-zur-pressekonferenz/

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Ansprechpartner*innen

Xanthe Hall. Foto: IPPNW

Xanthe Hall
Abrüstungsreferentin, IPPNW-Geschäftsstellenleiterin
Expertin in Fragen zu Atomwaffen
Tel. 030 / 698074 - 12; Mobil: 0177 / 47 57 194
Kontakt

Juliane Hauschulz

Juliane Hauschulz
Projektmitarbeiterin "To Survive is to Resist", Atomwaffen und nukleare Abrüstung
Tel. 030-698074 - 12
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Lars Pohlmeier. Foto: IPPNW

Dr. med. Lars Pohlmeier
IPPNW-Vorsitzender
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Materialien

IPPNW / Atomwaffen A-Z Factsheet
Der UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen
Format DIN A4, 2 Seiten

Download

Broschüre: Vertrag zum Verbot von Atomwaffen
Der Text des Atomwaffenverbotsvertrags, beschlossen am 7. Juli 2017.
Format DIN A5, 20 Seiten

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