Der Einsatz von Atomwaffen

Hiroshima und Nagasaki

Am 6. August 1945 zerstörte die erste Atombombe die japanische Stadt Hiroshima. Drei Tage später traf die zweite – und bisher letzte – Atombombe Nagasaki. Über zweihunderttausend Menschen wurden durch diese zwei Bomben getötet und zigtausend leiden noch nach Jahrzehnten an den Spätfolgen. Hiroshima wurde zum Symbol der apokalyptischen Vernichtungskraft der Atomwaffen.

Die Gründe für die Entscheidung der US-Regierung, am Ende des Zweiten Weltkrieges Atomwaffen gegen Japan einzusetzen, sind umstritten. Die Niederlage Japans stand bereits fest, aber Japan verweigerte die von den USA geforderte bedingungslose Kapitulation in der Hoffnung, günstigere Konditionen aushandeln zu können. Eine Milderung der Kapitulationsbedingungen oder ein demonstrativer Einsatz der Atombombe über unbewohntem Gebiet hätten vielleicht auch zur Kapitulation Japans geführt, wurden aber nicht erwogen. Stattdessen wurde ohne Vorwarnung der Abwurf der Bomben beschlossen.

Die militärische Notwendigkeit war zweifelhaft. Die USA muss sich also den Vorwurf gefallen lassen, dass andere Gründe für den Einsatz entscheidend waren: Der Abwurf der Bomben war auch eine Demonstration der Stärke gegenüber der – noch – alliierten Sowjetunion, mit der sich eine Konfrontation nach Ende des Zweiten Weltkriegs bereits abzeichnete.

Gleichzeitig dienten die Städte Hiroshima und Nagasaki einschließlich ihrer Bewohner als Versuchsobjekte, an denen die Wirkung der Atombombe getestet wurde. Die beiden Städte wurden u.a. deshalb ausgesucht, weil sie trotz ihrer militärischen Bedeutung bisher von strategischen Bombardierungen verschont geblieben waren und sie die »richtige« Größe hatten. In der Folgezeit versuchte die US-Regierung, die Berichterstattung über die furchtbaren Folgen der Atombomben zu behindern und sich von der Verantwortung für die Opfer zu befreien. Über Hiroshima und Nagasaki war eine Nachrichtensperre verhängt. Das heißt, dass die Medien keine Berichte über Hiroshima oder Nagasaki zeigen durften.

Der Artikel 19 des Friedenvertrags besagt, dass Japan auf sämtliche Forderungen nach Reparationszahlungen für Kriegsschäden zu verzichten hat. Die USA wurden dadurch von allen Verpflichtungen gegenüber den Überlebenden befreit.

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Reden zu den Jahrestagen

Bilder von Gedenkveranstaltungen

Hibakusha Weltweit

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Schilddrüsenkrebsscreening in der Präfektur Fukushima. Foto: (c) Ian Thomas Ash

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Weitere Materialien

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Ansprechpartner*innen


Xanthe Hall

Abrüstungsreferentin
Expertin in Fragen zu Atomwaffen
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