Aus IPPNW-Forum 177/2024

Die Militarisierung der Gesundheitsversorgung

Nationale Sicherheitsstrategie und Gesundheitssicherstellungsgesetz

Im Juni 2023 hat die Bundesregierung ihre schon lange angekündigte erste „Nationale Sicherheitsstrategie“ vorgestellt. Sie löst ab, was sich in dem zuletzt 2016 erschienenen Weißbuch allein auf die Verteidigungspolitik beschränkt hatte. ­Sie folge nun, so Bundeskanzler Olaf Scholz, einem viel umfassenderen systematischen Gesamtansatz. „Die Herausforderung für unsere Sicherheit zieht sich durch alle Lebensbereiche“ erklärte Außenministerin Annalena Baerbock anlässlich der Vorstellung des Papieres. Ist dies eine gesamtgesellschaftliche Mobilmachung mit noch unscharfen Konturen, wie die FAZ am 16. Juni 2023 schreibt? [1]

Eines wird deutlich: Das Primat des Militärischen durchzieht wie ein roter Faden die ganze Nationale Sicherheitsstrategie. [2] Schon in der Reihenfolge der Begriffe wehrhaft-resilient-nachhaltig spiegelt sich die Gewichtung wieder. Federführend ist die militärische Ausrichtung, der alle anderen Ziele untergeordnet sind. So wird nur für das ausdrücklich erwähnte NATO-Ziel von mindestens zwei Prozent der Wirtschaftsleistung für die Aufrüstung ein konkretes Finanzierungsziel genannt. Alle anderen Aufgaben dieser Strategie wie Zivilschutz und Gesundheitsschutz sollen ohne zusätzliche Belastungen des Bundeshaushalts irgendwie bewältigt werden. [3]

Am 09. November 2023 stellte Verteidigungsminister Boris Pistorius die neuen „Verteidigungspolitischen Richtlinien für die Zeitenwende“ der Bundesregierung vor. Sie schließen an die nationale Sicherheitsstrategie an und entwickeln die militärpolitischen Ziele für die Bundeswehr weiter: „Wir müssen kriegstüchtig werden“ sagte er. Wer dies zunächst lediglich als eine unglückliche Formulierung aufgefasst hatte, sieht sich nach Lesen der verteidigungspolitischen Richtlinien eines Besseren belehrt: der Begriff „kriegstüchtig“ taucht in dem Text wiederholt und prominent auf. „Kriegstüchtigkeit“ wird hier zur „Handlungsmaxime der Bundeswehr“ erklärt: „Soldatinnen und Soldaten, die den Willen haben, unter bewusster Inkaufnahme der Gefahr für Leib und Leben, das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.“ (4, Seite 27) In Artikel 87a unseres Grundgesetzes heißt es: "Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf ". Kriegstüchtigkeit suggeriert zumindest etwas Anderes. Selbst in den dunkelsten Zeiten des kalten Krieges hatte man eine andere Wortwahl. Passend hierzu wird in den Richtlinien eine verpflichtende und von der Gesellschaft getragene Veteranen- und Gefallenenkultur gefordert. Im Gespräch ist der 12. November als nationaler Gedenktag. Die Bundeswehr wurde am 12. November 1955 gegründet. Einen Gedenktag für Veteranen hatte es in Deutschland zuletzt unter dem Nazi-Regime gegeben. Damals wurde der Volkstrauertag in „Heldengedenktag“ umbenannt. Im Juli 2023 verlangte General Carsten Breuer, Generalinspekteur der Bundeswehr, in einer Grundsatzrede, der Zeitenwende müsse ein Mentalitätswechsel in Bundeswehr und Gesellschaft folgen: Im Kriegsfall müsse die Truppe gewinnen wollen, „weil wir gewinnen müssen.“ [5]

Teil der „Nationalen Sicherheitsstrategie“ ist das ebenfalls noch in Planung befindliche „KRITIS“, das sog. „Dachgesetz zur kritischen Infrastruktur“. Der erste Referentenenentwurf von 2023 wurde nach vielfältiger Kritik verworfen. Jetzt liegt eine überarbeitete Fassung vor, die bis zum Herbst 2024 verabschiedet werden soll. Die Bundesregierung will damit einen gesetzlichen Rahmen schaffen für den Schutz von Bereichen wie Energie und Wasserversorgung, Transport / Verkehr, Kommunikation, IT, Gesundheitseinrichtungen etc. Unternehmen der Kritischen Infrastruktur sollen zukünftig verpflichtend Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Sicherheit umsetzen. Der Gesundheitssektor als wichtiger Teil der kritischen Infrastruktur soll gesondert in einem „Gesundheitssicherstellungsgesetz“ geregelt werden, das sich momentan in der Planung befindet und wahrscheinlich in der ersten Jahreshälfte 2024 verabschiedet wird. Dazu heißt es auf Seite 36 der neuen Nationalen Sicherheitsstrategie:

„Durch die Schaffung eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes wird die Bundesregierung insbesondere die effiziente und dezentrale Bevorratung von Arzneimittel-und Medizinprodukten sowie regelmäßige Ernstfallübungen für das Personal für Gesundheitskrisen sicherstellen.“ und: „Um auf chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren (CBRN) besser vorbereitet zu sein wird die Bundesregierung Fähigkeiten zum CBRN-Schutz ausbauen, Notfallpläne aufstellen und Notfallübungen durchführen.“


Gesundheitssicherstellungsgesetzes der 80-er Jahre

Es zeichnet sich ab, dass es durch das geplante Gesundheitssicherstellungsgesetz wie in den 80er Jahren erneut zu einer gesellschaftlich kontrovers geführten Debatte um die Aufgaben unseres Gesundheitswesens in einem Kriegsfall kommen könnte. Schon einmal gab es 1981 in der damaligen Bundesrepublik das Vorhaben der Bundesregierung, ein Gesundheitssicherstellungsgesetz im Rahmen der „Katastrophenmedizin“ zu verabschieden. Seit 1979 wurde von den Ärztekammern statt Wehrmedizin zunehmend der Begriff Katastrophenmedizin verwendet. Letztendlich war der neue Begriff eine Schöpfung der Militärmedizin: damit wurden bewusst die Grenzen zwischen zivilen Katastrophen im Frieden einerseits und dem des Krieges andererseits verwischt. Es wurde an das ärztliche Helferethos appelliert, um damit die allgemeine Akzeptanz zu erhöhen. Auch in den Bunkerbau und Zivilschutz wurde damals massiv investiert. Gemäß der damals neuen NATO-Doktrin der „Flexible Response“ hatten sich US-amerikanische Militärs und Politiker dahingehend geäußert, dass es möglich sei, einen Atomkrieg auf Europa zu beschränken und sogar zu gewinnen.

Hintergrund dazu war der NATO-Doppelbeschluss von 1979, der von der Bundesregierung 1983 unter großen Protesten der Friedensbewegung beschlossen wurde. Er beinhaltete die Stationierung von Mittelstreckenraketen, wie Pershing II und  Cruise Missile. Entsprechend dieser Strategie musste sich die Militärmedizin auf eine thermonukleare Kriegsführung vorbereiten, auf einen Massenanfall von Patienten mit Verbrennungen, Polytraumata und Verstrahlungen. Ohne über die katastrophalen Auswirkungen eines Atomkrieges aufzuklären, sollte die fatale Illusion von medizinischer Hilfe in einem Atomkrieg aufrechterhalten werden. „Wir werden Euch nicht helfen können!“ war damals die zentrale Botschaft der sich gründenden IPPNW. Widerspruch rief vor allem das neue Gesundheitssicherstellungsgesetz bei der Ärzteschaft hervor, in dem eine Pflichtfortbildung in Kriegsmedizin für Ärzte zum Erlernen der sog. Triage, d.h. die Sichtung von Verletzten für den Kriegsfall, vorgesehen war. Der Protest war damals aus der Ärzteschaft so groß, dass diese verpflichtende Fortbildung von der Politik zurückgenommen werden musste. [6]

Das neue Gesundheitssicherstellungsgesetz – Triage in Friedens- und Kriegszeiten

Inzwischen befinden wir uns wieder in Zeiten einer steigenden nuklearen Gefahr. Der Ukraine-Krieg kann, wenn nicht bald eine Verhandlungslösung gefunden werden, jederzeit in einen Nuklearkrieg eskalieren. Präsident Putin hat das mit seiner kaum verdeckten Drohung mit Atomwaffen im Falle einer existentiellen Bedrohung Russlands klargemacht. Seit dem 07.Oktober 2023 ist in Nahost ein weiterer Krieg mit einem nuklearen Eskalationspotential hinzugekommen.

Schon seit Jahren werden bestehende Abrüstungsverträge gekündigt. 2019 kündigte Donald Trump den INF-Vertrag von 1988, der die Mittelstreckenraketen in Europa begrenzte. 2020 stiegen die USA aus dem Open-Sky-Vertrag der KSZE-Staaten von 1992 aus, eine vertrauensbildende Maßnahme zur Rüstungskontrolle, Konfliktverhütung und Friedenssicherung. Zu Beginn dieses Jahres schließlich setzte Putin den New-Start-Vertrag vorläufig aus, den letzten bestehenden Abrüstungsvertrag zwischen den USA und Russland, der die Kontrolle der strategischen Atomwaffen betrifft. Er endet offiziell 2026. Russland plant jetzt die Stationierung von Atomwaffen in Belarus, analog zur nuklearen Teilhabe der NATO.

Seit einigen Jahren bauen alle Atomwaffenstaaten ihre Atomwaffenarsenale aus. Auch Deutschland als Nichtatomwaffenstaat „modernisiert“ zurzeit seine ca. 20 in Büchel gelagerten Atomwaffen und schafft neue Kampfflugzeuge für die nukleare Teilhabe an. Deutschland hält weiter an der nuklearen Abschreckung fest. In der neuen Sicherheitsstrategie [2] auf S. 31 heißt es hierzu: "Solange es Nuklearwaffen gibt, ist der Erhalt einer glaubwürdigen nuklearen Abschreckung für die NATO und für die Sicherheit Europas unerlässlich. Deutschland wird hierzu im Rahmen der nuklearen Teilhabe auch weiterhin seinen Beitrag leisten und die hierfür notwendigen Trägerflugzeuge ohne Unterbrechung bereitstellen.“

Die Geburtsstunde der Katastrophenmedizin war das 1980 erschienene Standardlehrbuch „Wehrmedizin“, herausgegeben von dem ehemaligen Inspekteur des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bundeswehr Ernst Rebentisch. [7] Die Terroranschläge von New York haben die Diskussion über der Triage in der Katastrophenmedizin weiter vorangetrieben. [8] Als Triage wird in der Medizin eine Methode bezeichnet, bei der in Notlagen mit einem Anfall von einer hohen Anzahl von Patient*innen und unzureichenden Ressourcen ausgewählt werden soll, wer zuerst versorgt wird. Letztendlich geht es um eine Priorisierung knapper medizinischer Hilfeleistung. Die Katastrophenmedizin unterscheidet sich prinzipiell von der Alltagsmedizin. [9] Was in der Alltagsmedizin ethisch zu Recht umstritten ist, nämlich die Behandlung von Patienten nur nach Effizienzgesichtspunkten, ist bei einer Katastrophe mit dem Massenanfall von Verletzten ungleich schwieriger, da wegen unzureichender Ressourcen entschieden werden muss, wie man ein ausreichendes Maß medizinischer Versorgung einem möglichst großen Kollektiv zukommen lassen kann.

Die Corona-Pandemie mit dem Mangel an Intensivbetten führte dazu, dass Ende 2021 das erste Triage-Gesetz von der Bundesregierung verabschiedet wurde. Auf welch dünnem Eis sich die ethische Debatte bewegt, zeigt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das dieses Gesetz kurz danach für verfassungswidrig erklärte, da der grundgesetzliche Schutz von Menschen mit Behinderung nicht gewährleistet sei. Es bestehe die Sorge, so das Gericht, dass Behinderte bei der Intensivbehandlung benachteiligt würden. Leben dürfe nicht gegen Leben abgewogen werden. Im November 2022 legte der Bundestag dann ein neues Gesetz vor. Jetzt soll nur auf Grund der „aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit“ entschieden werden. Alter, Geschlecht und Behinderung dürften keine Rolle spielen. [10] [11] [12]

Das Dilemma und die Kritik an dem Gesetz bleiben. Der Deutsche Ethikrat meint dazu, bei einer Knappheit von Behandlungsressourcen könne es nie eine gerechte Situation geben. Es müsste alles getan werden, um solche Extremsituationen zu verhindern.

Triage bei Naturkatastrophen oder Unfällen richtet sich nach dem medizinischen Grundsatz, welcher Patient die Hilfe am dringendsten benötigt. Grundsätzlich anderen Gesetzen dagegen folgt die Triage in Kriegszeiten, in denen dieser Begriff auch ursprünglich geprägt wurde. Hier ist die Triage komplett der militärischen Logik unterworfen. [13] Bevorzugte Behandlung bekommen nicht Zivilisten, sondern Militärangehörige. Natürlich nur die der eigenen Kriegspartei und hauptsächlich diejenigen, die schnell wieder „kampffähig“ gemacht werden sollen. Geraten medizinische Ethik und militärische Logik in Konflikt, so hat das Militärische den Vorrang. [14]               

Die Grenzen zwischen zivilen Katastrophen im Frieden einerseits und dem Krieg andererseits werden in der nationalen Sicherheitsstrategie verwischt. Der Begriff „Krieg“ wird vermieden. Es gibt nur „Katastrophen“, „Krisen“ „Konflikte“, „Gefahrenlagen“ und „Bedrohungsspektren“. Alles ist "Katastrophe": die Pandemie, der Waldbrand, das Chemieunglück und der Atomkrieg. Gleichzeitig ist es Aufgabe der Wehr- und Katastrophenmedizin, die Illusion medizinischer Hilfe in einem Atomkrieg aufrechtzuerhalten. So trägt sie auch heute dazu bei, die gesundheitlichen Folgen eines Atomkrieges handhabbar erscheinen zu lassen. Militär und Zivilschutz spekulieren im Falle eines Atomkrieges auf das unkritische Helferethos der Gesundheitsarbeiter*innen, denn der medizinischen Hilfe wird sich dann keine Krankenschwester, kein Krankenpfleger und kein Arzt oder Ärztin entziehen können.

Militarisierung der Gesundheitsversorgung


Wieder findet vor dem Hintergrund einer massiven nuklearen Aufrüstung eine intensive Auseinandersetzung über die Sicherheitsstrategie statt. Neu an der aktuellen nationalen Sicherheitsstrategie ist, dass ein großer Bereich des Zivilen in die militärische Sicherheitsarchitektur eingegliedert wird. Schon länger wird in Bundeswehrkreisen über die „Versicherheitlichung“ von Gesundheit und über die „zivil-militärische Zusammenarbeit“ nachgedacht. In einem Aufsatz von Oberstleutnant Björn Stahlhut et al. heißt es u.a. [15]:

„Die Zivilmilitärische Zusammenarbeit in der Krise und im bewaffneten Konflikt zeigt damit ein völlig anderes Gesicht, als im Alltag. Es sind mithin zwei unterschiedliche Richtungen der Unterstützung. Während im Alltag die Bundeswehr die zivilen Behörden unterstützt, ist es in der Krise und erst recht im bewaffneten Konflikt genau andersherum. Letzteres ist die anspruchsvollere Führungsaufgabe….“ ... „Da dies in einem gewissen Widerspruch zu den erforderlichen Fähigkeiten einer Gesundheitsversorgung in einer Krise steht, bedarf es einer Kaltstartfähigkeit durch stärkere Betonung der Katastrophenmedizin in der Ausbildung und beim Kompetenzerhalt des Personals“ ... „Ein zukünftiges Gesundheitssicherstellungsgesetz, das im Sinne der Vorsorge [GVSG] bereits im Alltag ansetzt, ist damit zentrale Voraussetzung für eine wirkungsvolle Zivilmilitärische Zusammenarbeit in beide Richtungen."


Im März-Heft 2023 der „Wehrmedizinischen Monatszeitschrift“ der Bundeswehr findet angesichts des Krieges in der Ukraine eine intensive Beschäftigung mit der Frage statt, in welchem Umfang man sich medizinisch auf einen Einsatz von Nuklearwaffen vorbereiten könne. [16] Der Fokus liegt auf der Diagnostik des Grades der Verstrahlung von Patient*innen. Hier hat es in den letzten Jahren besonders in der Biodosimetrie große Fortschritte gegeben. Das gilt insbesondere für die sogenannte „retrospektive Dosimetrie“ bei der durch Genanalysen schon vor dem Eintreten klinischer strahlenbedingter Symptome Rückschlüsse auf die wahrscheinlich erhaltene Strahlendosis getroffen werden können.

Das Grundprinzip der Biodosimetrie ist, dass das Ausmaß strahlenbedingter biologischer Schäden mit der erhaltenen Strahlendosis einhergeht. So ermöglicht die quantitative Bestimmung von DNA-Schäden Rückschlüsse auf die erhaltene Strahlendosis. Inzwischen wurde eine IT-basierte App zur Triage entwickelt. Sie ermöglicht anhand eines Differentialblutbildes eine Vorhersage mit einer bis zu 96% Wahrscheinlichkeit für das Auftreten und die Schwere eines Strahlensyndroms. Ebenfalls geforscht wird an der Möglichkeit Speichelproben zu nutzen. Auch an einer Verbesserung und Präzisierung der Analyse-Methoden (Hochdurchsatzsequenzierung) wird gearbeitet. [17]

Auf das neue Gesundheitssicherstellungsgesetz dürfen wir gespannt sein.


Ute Rippel-Lau ist Mitglied des IPPNW-Vorstandes.

Quellen:

[1] https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/sicherheitsstrategie-gleichschaltungsaengste-nicht-verwunderlich-18963232.html

[2] https://www.bmvg.de/resource/blob/5636374/38287252c5442b786ac5d0036ebb237b/nationale-sicherheitsstrategie-data.pdf

[3] https://www.bmvg.de/de/nationale-sicherheitsstrategie

[4] https://www.bmvg.de/de/aktuelles/verteidigungspolitische-richtlinien-2023-veroeffentlicht-5701338

[5] https://www.bmvg.de/de/aktuelles/generalinspekteur-beschreibt-bundeswehr-der-zukunft-5652978

[6] https://www.aerztekammer-hamburg.org/files/aerztekammer_hamburg/ueber_uns/hamburger_aerzteblatt/archiv/haeb2022/Jahresregister_2022_final.pdf, Heft 4/2022 40 Jahre IPPNW

[7] https://www.aerzteblatt.de/archiv/64784/Ernst-Rebentisch-Einsatz-fuer-die-Katastrophenmedizin&usg=AOvVaw0Q-__Dk45elRM4xxmZ-WSI&opi=89978449

[8] https://www.aerzteblatt.de/archiv/42936/Katastrophenmedizin-Zwang-zur-Selektion https://www.tagesschau.de/inland/triage-gesetz-103.html

[9] https://www.aerzteblatt.de/archiv/52720/Katastrophenmedizin-Uebliche-Rechtfertigung-fuer-Triage-zweifelhaft

[10] https://www.tagesschau.de/inland/triage-gesetz-103.html

[11] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw45-de-infektionsschutzgesetz-917438

[12] https://taz.de/Medizin-im-Katastrophenfall/!5894498/

[13] https://www.fr.de/meinung/militaermedizin-folgt-nach-militaerischer-logik-gewalt-11516963.html

[14] http://www.med.uni-magdeburg.de/jkmg/wp-content/uploads/2013/03/JKM_Band9_Kapitel10_Pfeiffer.pdf

[15] https://crisis-prevention.de/sicherheit/ein-gesundheitssicherstellungsgesetz-als-voraussetzung-fuer-die-zmz.html

[16] https://wehrmed.de/humanmedizin/in-welchem-umfang-koennen-wir-uns-medizinisch-auf-den-militaerischen-oder-terroristischen-einsatz-von-nuklearwaffen-vorbereiten.html

[17] https://opus4.kobv.de/opus4-fizbw/files/106/Wagner-Hochdurchsatzsequenzierung.pdf


 

 

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