Erklärung des IPPNW-Vorstands

Die Ratifizierung des EU-Vertrags zurückweisen!


Der eingeschlagene Weg einer beschleunigten Ratifizierung des Vertragswerkes in den ein-zelnen Ländern umgeht die Auseinandersetzung der Bevölkerungen mit diesem »Reformvertrag«. Das hält die IPPNW für falsch, denn es widerspricht dem Ziel einer europäischen Verfassung: Die parlamentarisch-repräsentative Demokratie für ganz Europa auf eine Stufe zu stellen!

Eine echte Gewaltenteilung wird es mit dieser Reform nicht geben. Weiterhin erhält das Europäische Parlament kein Initiativrecht und es kann den Kommissionspräsidenten nicht frei wählen. Es hat keine Kontrolle über die Einnahmen der Europäischen Union und es bleibt bei der gemeinsamen Entscheidungsfindung von Rat und Europäischem Parlament. Ein geän-derter Abstimmungsmodus führt zu einer Stärkung der großen und einer Schwächung der kleineren Länder der Union. Nicht zuletzt bleiben die Rechte nationaler Parlamente schwach ausgeprägt und in der Konsequenz entfernen sich die Souveräne von der Mitwirkung an Eu-ropa noch weiter.

Die Charta der Grundrechte ist nicht mehr Teil des Vertrages, sondern wird nur durch einen Verweis für rechtsverbindlich erklärt. Bereits im Vorfeld ist die Rechtsgültigkeit dieser Char-ta als Beitrag zu einer demokratischen und sozialen Union in einigen Ländern eingeschränkt worden. Letztendlich steht die Einklagbarkeit der in der Charta verbrieften Rechte faktisch unter dem Vorbehalt der wirtschaftlichen Grundfreiheiten - des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs - und des Bekenntnisses zu einem »unverfälschten Wettbewerbsrecht«.

Auch der EURATOM-Vertrag wird in seinem Bestand Teil des »Vertrags von Lissabon«. Also bleibt es Ziel der Union, »die Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernenergie zu schaffen«, wie es in der Präambel des EURATOM-Vertrages heißt. Dies geht weiterhin auf Kosten des Ausbaus regenerativer Energieformen und untergräbt nationale, wie die deutsche, Bestrebungen eines Ausstiegs aus der Atomenergie.
Die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Union wird in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen. Das gemeinsame »strategische Interesse« kann auch ohne die VN umgesetzt werden und reicht bis zu Kampfeinsätzen auf dem Hoheitsgebiet von Drittländern. Dafür werden die Mitgliedsländer verpflichtet, entsprechende Rüstungsanstrengungen zu un-ternehmen. Zusätzlich ist eine Koalition der Willigen angedacht, wenn es um »Missionen mit höchsten Anforderungen«, sprich um Kampfeinsätze, geht. Auch dabei wird das Parlament umgangen und zudem soll das jeweilige Recht nationaler Parlamente bei der Zustimmung zu Kampfeinsätzen »überprüft« werden.

Wir befürchten, dass dieser Vertrag den sozialen Frieden in der Union untergraben und eine immer tiefere Spaltung der Gesellschaften in Arm und Reich fördern wird. Gesellschaftliche Auseinandersetzungen werden sich verschärfen und Kampfaktionen bei einer gleichzeitigen tendenziellen Schwächung von Streikrechten zunehmen. Zudem konstatieren wir, dass die EU-Verfassung das Gewaltverbot der VN konterkariert und dass es gegenüber der Präferenz für kriegerische Auseinandersetzungen keine glaubwürdige Verankerung einer präventiven zivilen Friedensordnung geben wird.

Wir appellieren eindringlich an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Ratifizierung dieses Vertrages auszusetzen und mit alle denjenigen, die ein Europa der Bürgerinnen und Bürger - d.h. ein demokratisches, soziales, ökologisches und mit nachhaltiger Wirtschaft - wünschen, zusammen zu arbeiten.
Deswegen fordern wir - und wissen uns hierbei einig mit vielen demokratischen Initiativen und Organisationen - einen durch die Bürgerinnen und Bürger Europas gewählten Verfas-sungskonvent, der eine abgestimmte europäische Verfassung per Volksabstimmungen dem europäischen Souverän zur Abstimmung vorlegt. Demokratie kann nicht besser sein.

Der Vorstand der IPPNW-Deutschland
Berlin, den 5. April 2008

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