IPPNW-Pressemitteilung vom 31.05.2010

Rücktritt darf Debatte um Afghanistan-Krieg nicht beenden!

IPPNW zum Rücktritt des Bundespräsidenten

31.05.2010 Die kritische Debatte um die umstrittenen Äußerungen des Bundespräsidenten zum Krieg in Afghanistan haben zum Rücktritt des Bundespräsidenten Horst Köhler geführt. Dazu erklärt Christoph Krämer, Mitglied des Vorstandes der Deutschen Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges / Ärzte in Sozialer Verantwortung (IPPNW):

"Die IPPNW hofft, dass der Rücktritt des Bundespräsidenten eine breite gesellschaftliche Debatte über die Kriegseinsätze der Bundeswehr – und hier besonders in Afghanistan – nicht beendet. Denn Köhlers Äußerungen und die anschließende 'Klarstellung' des Bundespräsidialamtes bekräftigen im Kern die Aussage, der Einsatz militärischer Gewalt zur Verfolgung wirtschaftlicher Interessen sei in bestimmten Fällen grundsätzlich notwendig und zulässig.“

Krämer weiter: „Als Ärzte und Mitglieder einer weltweit aktiven Friedensorganisation lehnen wir Militäreinsätze zur "Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln" – dieses Prinzip legitimierte Köhlers Aussage letztlich – aufs Schärfste ab: Nicht nur, weil sie gegen den Geist des Grundgesetzes verstoßen, das aus der verheerenden Erfahrung zweier von Deutschland ausgegangener Weltkriege entstanden ist. Sondern auch, weil Gewalt und Krieg zu den weltweit wichtigsten Ursachen von Krankheit und Tod zählen. Deswegen hat der damalige Präsident des Welt-Ärztebundes bereits 2006 alle Ärztinnen und Ärzte sowie die medizinischen Fakultäten weltweit dazu aufgerufen, Gewalt und Krieg als massiven Kausalfaktor für Krankheit und Tod zu thematisieren und sich nachdrücklich für ihre weltweite Ächtung einzusetzen. Unserer zentralen Aussage 'Krieg schafft keinen Frieden' fügen wir daher hinzu: 'Militär darf kein Mittel der Interessenpolitik sein!'.“

Unter Bezugnahme auf die durch den IPPNW-Kollegen Dr. Mortasawi gestellte Anzeige gegen den Bundespräsidenten erklärte Krämer zudem: „Da sich die Strafanzeige u.a. auf Art. 26 des Grundgesetzes beruft, der die Vorbereitung von Angriffskriegen verbietet, erhoffe ich mir trotz Rücktritt des Bundespräsidenten eine juristische Debatte darüber, ob die Befürwortung von Militäreinsätzen ohne die vom GG hierfür geforderten Voraussetzungen in jedem Fall gegen Artikel 26 verstößt.“

Link:
Der Text der “Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland, Horst Köhler, wegen Verstoßes gegen Art. 26 Abs. 1, i.V.m. Art. 56 sowie 59 Abs. 1 GG“ bei der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe:
bundeshorst.files.wordpress.com/2010/05/strafanzeige-gegen-bp-horst-koehler1.pdf

Pressekontakt: Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung, Körtestr. 10, 10967 Berlin, www.ippnw.de, (Träger des Friedensnobelpreis 1985)
Dr. Jens-Peter Steffen, Tel. 030 – 69 80 74 13, Email: steffen@ippnw.de

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