Aktuelles zum Thema "Irak"

Pressemitteilung

USA ignorieren Völkerrecht

Der Fall von Falludscha

22.11.2004 Die IPPNW und der Zusammenschluss aus Friedensorganisationen Kooperation für den Frieden fordern US-amerikanische und irakische Truppen auf, die Belagerung und Eroberung der irakischen Stadt Falludscha zu beenden. "Überlassen Sie die öffentliche Sicherheit dort solchen irakischen Polizeikräften, die von der örtlichen Bevölkerung akzeptiert werden!", so die Unterzeichner in einem Offenen Brief an den US-amerikanischen Botschafter in Deutschland, Herrn Daniel R. Coats.

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Aus dem IPPNW-Forum 87/88

Hilfstransporte, Delegationen, Behandlung

13 Jahre "IPPNW-Kinderhilfe Irak"

20.07.2004 1988 war der Irak-Iran-Krieg zu Ende gegangen. Etwa 2 Millionen Menschen, darunter ein hoher Prozentsatz Kinder und Jugendliche, hatten ihr Leben oder Gesundheit verloren. Die USA hatten den Aggressor und Freund Saddam Hussein finanziell und logistisch unterstützt, um das Regime des USA-Feindes Ajatollah Khomeni zu schwächen, wenn nicht zu stürzen. Letzteres gelang nicht, der achtjährige Krieg endete mit Waffenstillstand ohne Grenzveränderungen, aber schwerstem Leid auf beiden Seiten.

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Presseinformation vom 19.05.04

Ärztliche Stellungnahme zur Folter

UN-Übereinkommen strikt einhalten!

19.05.2004 Im UN-"Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe" vom 10.12.1984 heißt es in Artikel 2, Abs. 2: "Außergewöhnliche Umstände gleich welcher Art, sei es Krieg oder Kriegsgefahr, innenpolitische Instabilität oder ein sonstiger öffentlicher Notstand, dürfen nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden." Die aktuellen Versuche, das Folterverbot angesichts des "Krieges gegen den Terror" zu relativieren oder Folter sogar zu rechtfertigen (in den USA Rumsfeld, Bush, Cheney; in Deutschland Wolfssohn), können nicht hingenommen werden. Die IPPNW fordert, das UN-Übereinkommen ohne irgendwelche Einschränkungen strikt einzuhalten.

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Stellungnahme zur Folter

IPPNW-ÄrztInnen mahnen an:

19.05.2004 Im UN-"Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe" vom 10.12.1984 heißt es in Artikel 2, Abs. 2: "Außergewöhnliche Umstände gleich welcher Art, sei es Krieg oder Kriegsgefahr, innenpolitische Instabilität oder ein sonstiger öffentlicher Notstand, dürfen nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden." Die aktuellen Versuche, das Folterverbot angesichts des "Krieges gegen den Terror" zu relativieren oder Folter sogar zu rechtfertigen (in den USA Rumsfeld, Bush, Cheney; in Deutschland Wolfssohn), können nicht hingenommen werden. Die IPPNW fordert, das UN-Übereinkommen ohne irgendwelche Einschränkungen strikt einzuhalten.

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Presseinformation vom 19.05.04

Ärztliche Stellungnahme zur Folter

UN-Übereinkommen strikt einhalten!

19.05.2004 Im UN-"Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe" vom 10.12.1984 heißt es in Artikel 2, Abs. 2: "Außergewöhnliche Umstände gleich welcher Art, sei es Krieg oder Kriegsgefahr, innenpolitische Instabilität oder ein sonstiger öffentlicher Notstand, dürfen nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden." Die aktuellen Versuche, das Folterverbot angesichts des "Krieges gegen den Terror" zu relativieren oder Folter sogar zu rechtfertigen (in den USA Rumsfeld, Bush, Cheney; in Deutschland Wolfssohn), können nicht hingenommen werden. Die IPPNW fordert, das UN-Übereinkommen ohne irgendwelche Einschränkungen strikt einzuhalten.

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Ansprechpartnerin

Angelika Wilmen

Angelika Wilmen
Referentin für Friedenspolitik
Tel. 030 / 698074 - 13
Email: wilmen[at]ippnw.de

Materialien


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