In einem Dokument hat das Internationale Komitee des Roten Kreuzes die aus seiner Sicht zentralen Elemente eines Verbotsvertrags von Atomwaffen dargestellt. Die Verhandlungen in den Vereinten Nationen beginnen morgen (27. März). Die Zitatübersetzungen sind von ICAN Deutschland.
In der Präambel sollte der Vertrag unter anderem „eindeutig kennzeichnen, dass er auf der Anerkennung der katastrophalen humanitären Konsequenzen von Atomwaffen und der Notwendigkeit, ihren Einsatz zu verhindern, basiert“.
Der Gegenstand und die Zielsetzung des Vertrags sollten beinhalten, ein Verbot „auf globaler Ebene“ zu etablieren, das auf die vollständige Eliminierung von Atomwaffen und die Beendigung der Nuklearwaffen-Ära hinwirkt.
Für die Effektivität des Vertrags müssen die Bestimmungen „eindeutig und robust“ sein. Es sollten explizit Verbote von „Einsatz, Entwicklung, Produktion, Erwerb, Lagerung, Besitz und Weitergabe von Nuklearwaffen“ enthalten.
Es sollte Staaten weiterhin verboten sein, andere darin zu unterstützen, zu ermutigen oder zu veranlassen, diesen Tätigkeiten nachzugehen. Diese Formulierung wird beispielsweise auch in der Chemiewaffenkonvention verwendet.
Der Vertrag sollte auch eine „klare Verpflichtung zur Eliminierung von Atomwaffen beinhalten“. Die Vertragsstaaten sollten dazu verpflichtet werden, jegliche Atomwaffen, die sie besitzen, anzugeben und zu vernichten. „Eine solche Verpflichtung, Atomwaffen zu eliminieren, würde es einem atomwaffenbesitzenden Staaten erlauben, dem Vertrag beizutreten, ohne auf die vollständige Zerstörung seines Arsenals warten zu müssen“, so das Dokument des Roten Kreuzes.
Der zeitliche Rahmen und Details zur endgültigen Vernichtung des Atomwaffenarsenals eines Staates sowie ihrer Verifikation könnten dann einem Aushandlungsprozess zwischen dem atomwaffenbesitzenden Staat und anderen Staaten festgelegt werden.
Das Dokument schließt mit der Aufforderung an die Staaten, die Anerkennung und Förderung der Bedürfnisse von Opfern von Atomwaffendetonationen zu priorisieren.
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