Pressemitteilung vom 01. Juni 2022

Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung für alle Geflüchteten sicherstellen

Bündnis fordert: Zugang zu medizinischer Versorgung für alle Geflüchteten ‒ Ungleichbehandlungen beenden, Einschränkungen im Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

Die menschenrechtswidrige Ungleichbehandlung von Flüchtlingen in Deutschland beenden und einen diskriminierungsfreien Zugang zu medizinischer Versorgung für alle Geflüchteten gewährleisten: Das fordert ein Zusammenschluss von 57 Organisationen und Verbänden aus den Bereichen Flucht und Gesundheit in einem Offenen Brief an Bundesminister Heil. Anlass für die öffentliche Stellungnahme ist ein Beschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschef*innen der Länder, nach dem aus der Ukraine geflüchtete Menschen ab Juni Anspruch auf Sozialleistungen nach SGB II und XII ‒ und damit auch zu notwendigen Gesundheitsleistungen ‒ bekommen.

Einen solchen Umgang mit Schutzsuchenden fordern zivilgesellschaftliche Gruppen seit Jahren und das Bündnis begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Jedoch, so Carlotta Conrad, Vorstandmitglied der Ärzt*innenorganisation IPPNW: "Es ist erfreulich zu sehen, dass die politisch Verantwortlichen anscheinend doch genau wissen, was Geflüchtete brauchen, um hier gut anzukommen. Hier wurde ein guter neuer Standard geschaffen, der jetzt aber auch für alle Schutzsuchenden unabhängig vom Herkunftsland in Deutschland gelten muss. Die Ungleichbehandlung geflüchteter Menschen in Deutschland, die wir in Bezug auf Aufenthaltsrecht, Zugang zu Sozial- und Integrationsleistungen sowie zum Arbeitsmarkt, insbesondere aber auch in der gesundheitlichen Versorgung beobachten, ist durch nichts zu rechtfertigen."

Sowohl aus der Ukraine geflüchtete Staatenlose und Drittstaatsangehörige ohne Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine als auch Geflüchtete aus anderen Staaten, wie Syrien, Afghanistan oder dem Jemen, sind weiterhin von notwendiger Gesundheitsversorgung ausgeschlossen. Geflüchtete in Deutschland haben nach §§ 4, 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthalts aktuell nur Anspruch auf eingeschränkte medizinische Leistungen. Das Asylbewerberleistungsgesetz garantiert nur die Behandlung bei akuten Krankheiten und Schmerzzuständen. Alle weiteren Behandlungen, unter anderem von chronischen oder psychischen Erkrankungen, bedürfen einer oftmals langwierigen Einzelfallentscheidung durch das Sozial- und Gesundheitsamt. Dies führt zu einer massiven gesundheitlichen Unter- und Fehlversorgung.

Die gesetzlichen Ansprüche der Mehrheit der Geflüchteten in Deutschland liegen damit deutlich unter dem Niveau, das im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung als das „Maß des Notwendigen“ definiert ist. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass der Bedarf Geflüchteter aus anderen Ländern als der Ukraine – oder von Geflüchteten aus der Ukraine, die keinen Aufenthaltstitel nach § 24 bekommen – niedriger sei als das im Leistungskatalog der GKV festgelegte „Maß des Notwendigen“.

An mehreren Orten mussten Kriegsflüchtlinge aus Syrien, dem Irak, aus Afghanistan oder dem Jemen aus ihren Unterkünften weichen und an Orte mit schlechter psychosozialer und medizinischer Versorgungsstruktur umziehen, um Platz zu machen für Geflüchtete aus der Ukraine. In einigen Kommunen ist es Geflüchteten aus der Ukraine möglich, kostenlos den Nahverkehr zu nutzen, während Geflüchtete aus anderen Ländern oft Schwierigkeiten haben, eine Arztpraxis aufzusuchen, weil sie sich die Transportkosten nicht leisten können.

Deutschland hat sich völkerrechtlich verbindlich verpflichtet, einen diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Unterschiedliche Niveaus im Anspruch auf Gesundheitsversorgung sind daher nicht zu rechtfertigen. Bereits 2018 wurde Deutschland von dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in seinen abschließenden Bemerkungen zum Staatenbericht eindringlich aufgefordert, die Einschränkungen im Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen.

Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien angekündigt, das Asylbewerberleistungsgesetz zu überarbeiten. Das Bündnis fordert die Bundesregierung dringend auf, die aktuell bestehenden Ungleichbehandlungen zum Anlass zu nehmen, Einschränkungen im Asylbewerberleistungsgesetz für alle Geflüchteten abzuschaffen. Denn alle Menschen in Deutschland müssen ihr Recht auf diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsversorgung wahrnehmen können.

Um den im Koalitionsvertrag genannten unbürokratischen Zugang zu gewährleisten, ist es notwendig, dass Geflüchtete bundesweit eine elektronische Gesundheitskarte erhalten. Der 126. Deutsche Ärztetag 2022 fordert die Landesärztekammern deshalb auf, bei ihren jeweiligen Landesregierungen auf eine rasche Zuteilung von elektronischen Gesundheitskarten an alle Geflüchteten hinzuwirken, die sich in deren spezifischem Zuständigkeitsbereich befinden. In der Begründung heißt es: In Konsequenz sind Geflüchtete aus der Ukraine im Gesundheitssystem mehrerer Bundesländer nun bessergestellt als Geflüchtete aus anderen Drittstaaten, da sie frühzeitiger elektronische Gesundheitskarten erhalten können.

Dies widerspricht dem humanitären Gebot, alle Geflüchteten im Gesundheitssystem gleich zu behandeln - insbesondere, da von Seiten der Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich eine Gleichbehandlung von Patientinnen und Patienten stattfindet. Eine rasche, flächendeckende Ausstattung von Geflüchteten mit elektronischen Gesundheitskarten könnte dem Abhilfe schaffen und gleichzeitig Bürokratie sowie finanziellen Mehraufwand reduzieren.


Den gesamten Offenen Brief können Sie hier nachlesen: http://news.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Soziale_Verantwortung/Brief_Asylblg_Heil_final_layout.pdf


Kontakt:
Lara-Marie Krauße (IPPNW), krausse@ippnw.de, Tel. 030 6980 74 15

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Ansprechpartnerinnen

 

Anne Jurema
Referentin "Soziale Verantwortung"
Tel. 030/698074 - 17
Email: jurema[at]ippnw.de



Laura Wunder
Referentin für Klimagerechtigkeit und Global Health
Tel. 030 / 698074 - 19
Email: wunder[at]ippnw.de

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