Pressemitteilung vom 14.03.2003

Gesundheitslage im Irak

USA und Großbritannien in der Pflicht

Berlin- Die Ärzteorganisation IPPNW verurteilt die Plünderungen von Krankenhäusern im Irak, die die dringend notwendige Versorgung von Opfern und Patienten in der derzeitigen Phase zwischen Krieg und Frieden erschwert bzw. unmöglich macht.

Gleichzeitig fordert sie von den USA und Großbritannien, die Krankenhäuser und das medizinische Personal aktiv zu schützen. Die Alliierten sind für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung nach der Genfer Konvention verantwortlich und müssen Kranken und Verwundeten helfen.
"Wer Krieg führt, muss sich auch um die Folgen kümmern", sagt Dr. Ute Watermann, Sprecherin der IPPNW. Das Genfer Abkommen sieht für die Versorgung der Bevölkerung Mindestgarantien vor, zu denen die adäquate medizinische Versorgung und ausreichende Nahrung zählen. Dazu gehört auch die Berücksichtigung der besonderen Situation von Frauen und Kindern und ein Disziplinarsystem nach rechtsstaatlichen Grundsätzen. Die IPPNW erinnert an die Genfer Konvention, die besagt:
- Die feindliche Macht ist dazu verpflichtet, die Bevölkerung mit Lebens- und Arzneimitteln zu versorgen (Art. 55 I GA IV) und das Gesundheitswesen in diesem Gebiet aufrechtzuerhalten (Art. 56 I GA IV; 14 ZP I).
- Die feindliche Macht, die fremdes Staatsgebiet besetzt hält, soll besonders für das Schicksal der Kinder sorgen. Sie sind gut unterzubringen und zu verpflegen. Zudem sollen sie in ihrem kulturellen Umfeld verbleiben, hierzu soll ihnen ermöglicht werden, ihren Glauben auszuüben und zur Schule zu gehen (Art. 50 I GA IV; Art. 77 I ZP I).
- Es ist streng verboten, Gesundheit oder Leben der verwundeten, kranken und/oder schiffbrüchigen Soldaten, die sich in Feindeshand befinden, zu gefährden,(...) ihnen mit Absicht ärztliche Hilfe oder Pflege entziehen, oder sie eigens dazu geschaffenen Ansteckungs- oder Infektionsgefahren auszusetzen (I. und II. Genfer Abkommen, Art. 12 II GA I/II; Art. 11 I, II ZP I).

"Die USA und Großbritannien müssen für die angerichteten Schäden bei der Infrastruktur - z.B. bei der Wasserversorgung - aufkommen. Der Weg in einen dauerhaften Frieden ist für die Zivilbevölkerung nicht absehbar, daher sind die Alliierten in der Interimszeit nach dem Völkerrecht auch verpflichtet, die öffentliche Ordnung und die Wiederherstellung der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten" - sagte Dr. Ute Watermann.

Pressekontakte:
Ute Watermann 030-698 074-14

Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW),
Körtestr. 10, 10967 Berlin, Tel.: 030-698074-0, Fax: 030-6938166,
E-Mail: ippnw@ippnw.de

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