Alles sicher bei der elektronischen Gesundheitskarte?

Ziel der Kritiker ist das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

29.06.2012

Am 28.6.2012 fand vor dem Düsseldorfer Sozialgericht der erste Prozess eines Krankenversicherten gegen die elektronische Gesundheitskarte (e-GK) statt. Sven S. aus Wuppertal klagt gegen die Bergische Krankenkasse aus Wuppertal. Er verlangt, medizinische Leistungen zu erhalten, ohne die Elektronische Gesundheitskarte benutzen zu müssen. Seiner Meinung nach verstößt die gesetzliche Verpflichtung zur Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte  gegen die Verfassung.

Eine Zwangsanbindung aller Arztpraxen und Kliniken an ein Computernetz  der Krankenkassen  wird von ihm abgelehnt, niemand könne auf Dauer diese Daten schützen.

Sven. S. wird von seinem Anwalt Jan Kuhlmann und von vielen 1000 kritischen Versicherten unterstützt, die wie er ihr Recht auf  Krankenbehandlung durch ihre Versicherungen einfordern, ohne befürchten zu müssen, dass ihre Daten zum Beispiel bei  zukünftigen Gesetzesänderungen nicht mehr der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen.    

Der Prozess vor dem Sozialgericht Düsseldorf war ein erster Schritt in Richtung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gegen die gesetzlichen Verpflichtungen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im Sozialgesetzbuch.

Nicht überraschend wurde die Klage des Versicherten zunächst vom Sozialgericht abgelehnt.  „In dem Verfahren wurde  bislang völlig ausgeblendet dass das Kärtchen  als Schlüssel zu einem bundesweiten Zwangsnetz aller Praxen und Kliniken für Krankheitsdaten dienen soll“ so Dr. Silke Lüder, Sprecherin der Aktion  „Stoppt die e Card“.

Sven S. hatte dieses Ergebnis der mündlichen Verhandlung erwartet. Nun wird er, unterstützt von einer großen Anzahl von Verbänden, welche  in der bundesweiten Aktion „ Stoppt die-e Card“ zusammen geschlossen sind, den Weg nach Karlsruhe weiter gehen.

Dr. Silke Lüder  sieht in den vielfältigen Pannen im bisherigen e-Card Projekt den besten Beweis dafür, dass die Gesundheitsdaten von Millionen Bürgern grundsätzlich nicht in zentralen Serverstrukturen gespeichert werden dürfen. Erst letzte Woche  stellte sich heraus, dass 2 Millionen Versicherte elektronische Gesundheitskarten  mit einer Sicherheitslücke erhalten haben.

Weitere Informationen: www.stoppt-die-e-card.dewww.ippnw.de
www.foebud.org; www.vorratsdatenspeicherung.dewww.grundrechtekomitee.dewww.liste-neuanfang.org

Ansprechpartnerin  für die Presse: Dr. Silke Lüder  
mail: silke.lueder[at]stoppt-die-e-card.de , Grachtenplatz 7, 21035 Hamburg Tel 040-7353035 Fax 040-7353036, mobil 0175-1542744
Hamburg,  Aktion „Stoppt-die-e-Card“ , IPPNW

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