IPPNW unterstützt Klage gegen Universität Köln auf Veröffentlichung des Sponsoringvertrags mit Bayer

20.06.2011 Die Ärzte in sozialer Verantwortung unterstützen die Klage der CBG (Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.) gegen die Universität Köln auf Einsicht in den Vertrag zur Forschungs-Kooperation mit der Bayer HealthCare AG. Die CBG hatte wegen der anhaltenden Weigerung der Universität Köln, eine Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag mit der Bayer HealthCare AG zu gewähren, im Mai diesen Jahres Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Im August wandte sich die IPPNW in einem offenen Brief an den Rektor der Universität Köln mit der Bitte, das Rahmenabkommen über eine privilegierte Forschungspartnerschaft zwischen der Universitätsklinik Köln und der Bayer Health Care AG offen zu legen. 

„Der Einfluss der pharmazeutischen Industrie auf die Medizin und die medizinische Forschung ist inzwischen enorm,“ heißt es in dem Offenen Brief. Es bestehe jedoch ein grundsätzlicher Interessenskonflikt zwischen einer Universität, die dem Gemeinwohl verpflichtet und weitgehend öffentlich finanziert ist, und der Industrie, für die der Gewinn wesentlich ist.

Die Forderung nach einer Veröffentlichung des Vertrags wird von zahlreichen Organisationen unterstützt, neben der IPPNW unter anderem von Transparency International und dem Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte, dem Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie medico international.
 
Vor drei Jahren hat das Kölner Universitätsklinikum mit dem Bayer-Konzern eine Forschungskooperation in den Bereichen Onkologie, Neurologie und Kardiologie vereinbart. Die Vertragsbedingungen blieben geheim. So ist ungeklärt, wie die Universität an den Ergebnissen gemeinsamer Projekte partizipiert, wer künftige Forschungsbereiche auswählt, ob auch Medikamente für ökonomisch uninteressante Krankheiten untersucht werden und wie die Publikationsfreiheit sichergestellt wird.

Das Verwaltungsgericht Köln hat das Verfahren nun eröffnet, zunächst nur schriftlich. Ob und wenn wann es zu einer mündlichen Verhandlung kommt, steht noch nicht fest.

Weitere Informationen unter www.cbgnetwork.de/2730.html

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