Bündnis-Pressemitteilung vom 14. Mai 2024

Ärzt*innen und Naturschützer*innen kritisieren Antrag zur Stilllegung des AKW-Fessenheim

Französischer Staatskonzern EDF unterschlägt große Gruppe radioaktiv verursachter Krankheiten

Die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren zu Stilllegung und Abbau des französischen Kernkraftwerks Fessenheim konnten Bürger*innen vom 25.03. bis 30.04.2024 im Rahmen der grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung einsehen und kommentieren.

Auch im Rückbau selbst finden radioaktive Emissionen statt. Die Rückbauarbeiten verursachen nach den Plänen der EDF sowohl radioaktive Abluft wie auch radioaktive Abwässer. Die EDF sieht dadurch jedoch „keine nennenswerten Auswirkungen“ auf die Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung. Die Ärzt*innenorganisation IPPNW und die Naturschutz-Organisation BUND (Regionalverband Südlicher Oberrhein) widersprechen dieser Sichtweise und weisen auf den aktuellen Kenntnisstand in der Wissenschaft hin (IPPNW, 2013).

Teil der Rückbaustrategie ist zudem ein geplantes aber noch nicht genehmigtes Verwertungszentrum für schwach radioaktive Metalle. In diesem „Technocentre“ sollen über Jahrzehnte die Metalle eingeschmolzen und wie konventioneller Stahlschrott in Verkehr gebracht werden.

IPPNW und BUND wandten sich in einer Stellungnahme an die Kommission zur Durchführung der öffentlichen Beteiligung für den Abbau des Kernkraftwerks Fessenheim und wiesen explizit auf aktuelle Studien zu den Gefahren der radioaktiven Niedrigstrahlung hin. Dabei spielen insbesondere sog. stochastische Strahlenwirkungen (bösartige Tumore, Blutkrebse, angeborene Fehlbildungen) eine Rolle. Bei diesen steigt mit der Strahlendosis die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer Krankheit, nicht aber deren Schwere. 

Diese häufigen gesundheitlichen Strahlenfolgen wurden in der Folgenabschätzung der Stilllegungsunterlagen überhaupt nicht berücksichtigt. Stattdessen wurden lediglich Manifestationen der sog. Strahlenkrankheit berücksichtigt (sog. deterministische Strahlenwirkungen). Die vom Betreiber EDF vorgelegten Analysen (S. 86-96) gelten jedoch nur für die verschiedenen Manifestationen einer akuten Strahlenkrankheit nach Erhalt hoher Strahlendosen, nicht jedoch für die lehrbuchmäßig bekannten verschiedenartigen Folgen der Niedrigstrahlung, die in zahlreichen Studien und Metaanalysen erfasst sind (Schweizerische Ärztezeitung, 2022), (BUND, 2024), (IPPNW, 2013).

Ergänzende Informationen:
Das Kernkraftwerk Fessenheim wurde 2020 endgültig abgeschaltet, die EDF bereitet seither den Rückbau vor. Für den Rückbau selbst ist ein Stilllegungsdekret der französischen Regierung erforderlich, mit dessen Erteilung 2025 gerechnet wird.


Pressekontakt:
IPPNW Presse / Frederic Jage-Bowler / 030 69807415 / jagebowler[at]ippnw.de

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