Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW hat heute einen Bericht über mögliche Verletzungen des Chemiewaffenverbots durch die Türkei bei Angriffen auf kurdische Zivilist*innen und Kämpfer*innen der PKK im Nordirak veröffentlicht. Demnach gäbe es Hinweise, die den Verdacht in Teilen bestätigten. Der Bericht fordert eine sofortige, unabhängige internationale Untersuchung, um dem Verdacht weiter nachzugehen und künftige Verletzungen des Chemiewaffenverbotes durch die Türkei mit Maßnahmen im Rahmen der Vereinten Nationen zu verhindern.
Seit über einem Jahr gibt es Vorwürfe von kurdischer Seite, die Türkei habe Chemiewaffen eingesetzt. Deutliche Belege gab es dafür bisher nicht - auch indirekte Hinweise für diese Behauptung fehlten. Diese wurden nun durch eine Delegation der IPPNW aus Deutschland und der Schweiz geliefert. In ihrem heute veröffentlichten Bericht verweisen die Autoren auf den Einsatz von Tränengas sowie Hinweise auf improvisiert produzierte chemische Agenzien wie Chlorgas.
„Schon die Äußerungen des türkischen Verteidigungsministers stellen eine eindeutige Verletzung der Chemiewaffenkonvention dar. In seiner Rede vor dem türkischen Parlament beschreibt er den Einsatz von Tränengas in einer rein militärischen Auseinandersetzung. In solch einer Situation ist Tränengas tatsächlich verboten. Es gibt in der Chemiewaffenkonvention (CWC) nur eine Ausnahme für den Einsatz im Rahmen von „riot control“, also bei Demonstrationen“, führt Dr. Jan van Aken aus dem wissenschaftlichen Beirat der IPPNW Deutschland an.
Angesichts dieser Verletzung könnten die Mitgliedsstaaten der CWC unter Berufung auf Artikel IX Absatz 1 der Konvention entsprechende Konsultationen mit der türkischen Regierung aufnehmen. Im Rahmen der Vereinten Nationen könnten zudem Maßnahmen ergriffen werden, um künftige Verletzungen des Chemiewaffenverbotes durch die Türkei zu verhindern.
Hinweise auf einen möglichen Einsatz von improvisiert produzierten chemischen Agenzien wie Chlorgas verlangten darüber hinaus eine umgehende Untersuchung aller Vorwürfe. So seien die bestehenden Hinweise zwar nicht ausreichend für einen tatsächlichen Beweis von Chemiewaffeneinsätzen, jedoch hinreichend stark, um eine unabhängige internationale Untersuchung durch die OPCW zu rechtfertigen. Es läge nun in der Verantwortung der Mitgliedsstaat der OPCW, diese zu beantragen.
Den gesamten Bericht finden Sie hier: https://www.ippnw.de/commonFiles/bilder/Frieden/2022_IPPNW_Report_on_possible_Turkish_CWC_violations_in_Northern_Iraq.pdf
Für Nachfragen und weitere Informationen kontaktieren Sie gerne direkt unsere beiden Delegationsmitglieder:
Dr. Jan van Aken, Wissenschaftlicher Beirat IPPNW Deutschland, aken[at]posteo.de, Tel. +49 163 4318800
Dr. Josef Savary, Präsident der IPPNW Schweiz, savary-borioli[at]bluewin.ch
Kontakt:
Lara-Marie Krauße, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 030 698 074 15, E-Mail: krausse[at]ippnw.de
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